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Ratgeber "Manuelle Aufsteh-, Aufricht- und Umsetzhilfen (Positionswechselhilfe)"

Manuelle Umsetzhilfen unterstützen Personen mit eingeschränkter Beinkraft und ihre Pflegekräfte beim Umsetzen von einer Sitzgelegenheit auf eine andere.

Das Gestell besteht aus einer Grundplatte, die fahrbar oder mit einer Drehscheibe ausgestattet ist. Auf dieser Grundplatte ist eine höhenverstellbare Rohrkonstruktion befestigt, die im mittleren Bereich eine gepolsterte Schienbeinhalterung hat. Oben an der Rohrkonstruktion befinden sich Haltegriffe.

Beim Umsetzen wird die manuelle Umsetzhilfe direkt vor der pflegebedürftigen Person platziert. Diese nimmt eine aufrechte Sitzposition ein und stellt die Füße so auf die Grundplatte, dass die Unterschenkel Kontakt zur Schienbeinhalterung bekommen. Dann greift die Person die Haltegriffe und zieht sich selbständig oder gegebenenfalls mit leichter Unterstützung der Pflegekraft in eine halbstehende oder stehende Position. In dieser Haltung kann die Hilfskraft die pflegebedürftige Person zur anderen Sitzgelegenheit bringen.

Hilfsmittelbeispiele

  • Transferplattform Molift Raiser Pro

    Manuelle Aufsteh-, Umsetz- und Transferhilfen sind vorteilhaft für Pflegekräften und Betroffene.

    © Etac
  • Transferplattform Molift Raiser Pro

    Ermöglicht wird ergonomisches Aufstehen unter Verwendung der Restkraft und -stabilität.

    © Etac
  • Aufstehhilfe Emmy zur Unterstützung und Mobilitätsförderung

    Die Aufstehhilfe dient zur Unterstützung und Mobilitätsförderung sowie zum Training für das richtige Aufstehen.

    © Leonair Rehatechnik
  • Eine Person wird mit einer Umsetzhilfe mit Gurt umgesetzt.

    Transfer- und Umsetzhilfe. Der Gurt gibt schwächeren Betroffenen Halt und Sicherheit.

    © Etac
  • Eine Frau mit Umsetzgeräte stzeht vor einem älteren Herrn im Sessel.

    Manuelle Umsetzhilfe

    © Etac

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Zur Pflegeerleichterung für Personen, die Unterstützung beim Aufstehen oder Umsetzen benötigen und ihre unteren Extremitäten nur eingeschränkt nutzen können (z.B. bei Lähmungen oder Muskelerkrankungen). Sie müssen aber über ausreichend Armkraft verfügen, um sich hochzuziehen, und kurzzeitig auf den eigenen Beinen stehen können.

  • Grundgestell:

    - Mit Drehscheibe:
    Die Hilfskraft kann den Pflegebedürftigen um die eigene Achse drehen und ihn auf die gewünschte Sitzgelegenheit setzen.

    - Mit Fahrgestell:
    Die Hilfskraft kann die pflegebedürftige Person von einer Sitzgelegenheit zu einer anderen schieben (z.B. vom Bett zum WC).
  • Bei einigen Geräten ist auch ein Hinsetzen während des Transportes möglich.
  • Meist werden Gurte zum Unterstützen und Sichern angeboten.

Ohne Rumpfstabilität, also Beckenanspannung, ist der Einsatz schwierig, da das Gesäß nur begrenzt unterstützt wird und die Gefahr besteht, dass der Gurt verrutscht.

Das Stehen bringt viele Vorteile für den gesamten Organismus:

  • Durch das Strecken der Bein- / Hüftgelenke werden Verkürzungen der Sehnen und Bänder verhindert.
  • Der Lymphrückfluss wird durch die Muskelpumpe angeregt.
  • Anregung des gesamten Kreislaufes
  • Stärkung des Selbstwertgefühles

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Umsetz-/ Positionswechselhilfen sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.