Die Anziehhilfe erleichtert das Anziehen von Hosen, Unterhosen oder Röcken. Das Hilfsmittel ist für Personen geeignet, die sich beim Anziehen nicht zu ihren Füßen herunterbeugen können. Der Nutzer befestigt das Kleidungsstück am Hilfsmittel. Er hält die Anziehhilfe mit beiden Händen fest und legt die daran befindliche Kleidung auf den Boden. Danach schlüpft er mit den Füßen in die Kleidungsöffnung und zieht das Hilfsmittel mit der Kleidung hoch.
Ratgeber "Hosen-Anziehhilfen"
Hilfsmittelbeispiel
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Die Hosen-Anziehhilfe eignet sich bei Bewegungseinschränkungen, Versteifungen oder Schmerzen in der Wirbelsäule, in der Hüfte und/oder im Kniegelenk.
- Materialien: Es gibt Lösungen aus unterschiedlichen Materialien, angeboten werden u.a. Drahtgestelle oder aus Gurten gefertigte Modelle.
- Befestigungen: Es gibt unterschiedliche Lösungen der Befestigung der Kleidung durch Klammern oder anderen Klemmvorrichtungen.
Die Benutzung des Hilfsmittels erfordert eine gewisse Fingerfertigkeit, weshalb der Hilfsmitteleinsatz geübt werden sollte. Falls die Person nicht in der Lage ist, selbständig zu üben, kann auch ein/-e Ergotherapeut/-in ein ärztlich verordnetes Ankleidetraining durchführen.
Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Anziehhilfen sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.