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Ratgeber "Gehwagen / Standardausführung"

Der Gehwagen besteht aus einem U-förmigen Rahmengestell mit 4 Rollen. Die Gehhilfe ist so gebaut, dass sich der Nutzer innerhalb des Gestells bewegt. Die Abstützung kann rechts und links an dem Gestell stattfinden oder auch vorne. Das Hilfsmittel wird meistens im Innenbereich eingesetzt.

Hilfsmittelbeispiel

Standard-Gehwagen mit Utensilienschale

© Dietz

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Für Personen mit Gangunsicherheiten durch Störung des Bewegungsapparates und gleichzeitiger Koordinations- bzw. Gleichgewichtsstörung.

  • Unterschiedliche Größen
  • Material: Stahlrohr- oder Alurahmen
  • Räder: unterschiedliche Größen, aus Vollgummi, PU oder luftgefüllt, zwei starre und zwei schwenkbare Räder oder vier schwenkbare Räder mit Feststellmöglichkeit
  • Mit oder ohne Sitz, Sitzhose oder Sitzgurt

© Volaris / Elmi Reha

Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Gehwagen (Produktgruppe Gehhilfe) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.