Kontextnavigation überspringen

Ratgeber "Kissen und Schaumstoffkeile für die Lagerung, Stabilisierung und Entlastung von pflegebedürftige Personen"

Je nach Art der Erkrankung können unterschiedliche Lagerungsarten notwendig sein. Mit speziellen Lagerungskissen und Schaumstoffkeilen können die pflegebedürftige Person in einer Position stabilisiert und ihre gefährdeten Körperbereiche vom Druck entlastet werden. Dementsprechend gibt es eine Vielzahl von Lagerungsmaterialien, die mit unterschiedlichstem Füllmaterial ausgestattet sind und verschiedene Formen und Größen haben.

 

Hilfsmittelbeispiele

  • Drei blau bezogene Lagerungskeile, rechts auf einer Skizze wird dargestellt, wie die Keile bei Seitenlagerung angewendet werden

    Lagerungskeile

    © Petermann
  • Ein Antigleitkissen verhindert, unter die Knie gelegt, das Rutschen des Patienten zum Fußende des Bettes

    Antigleitkissen

    © Meyra
  • Ein Antigleitkissen verhindert, unter die Knie gelegt, das Rutschen des Patienten zum Fußende des Bettes, rechts als Skizze daargestellt

    Antigleitkissen

    © Petermann
  • Drei Kissen in verschiedenen Größen

    Lagerungskissen

    © Etac
  • Zwei weiche Rollen in verschiedenen Längen

    Lagerungskissen, Positionierungsrollen

    © Etac
  • Ein keilförmiges, dreimal abgestuftes Schaumstoffkissen

    Lagerungskissen, Venenkissen

  • Ein kreisrundes Kissen in Ringform mit Loch in der Mitte

    Lagerungskissen

    © Etac
  • Ein U-förmiges Kissen, an einer Seite offen

    Lagerungskissen, Universalhörnchen

    © Etac

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Für Menschen, die sich nicht selbständig im Bett bewegen können und schon einen Dekubitus (Druckgeschwür) haben bzw. stark gefährdet sind. Risikofaktoren sind unter anderem dauerndes/ überwiegendes Liegen, Mobilitätseinschränkungen, fehlende Empfindung von Druckschmerz, Inkontinenz, Untergewicht usw.

  • Formen:

    Kissen in viereckiger Form, U-Kissen , Halbmondkissen

    Rollen: rund oder halbrund

    Schaumstoffblöcke oder Schaumstoffschalen: in Würfelforme, Keilkissen, Bein- oder Armlagerungsschienen
  • Weichlagerung: Zur Weichlagerung werden viereckige Kissen eingesetzt, die mit einer sehr weichen Faserfüllung ausgestattet sind. Alle Kissen sind bis 95° Grad waschbar. Teilweise gibt es unterschiedlich Schutzbezüge: Baumwolle, Baumwolljersey oder wasserfeste und atmungsaktive Bezüge.
  • Stabilisierungslagerung: Zur Stabilisierungslagerung werden Kissen mit einer festeren Füllung (z. B. Polystyrol-Kügelchen und/oder eine feste Faserfüllung) eingesetzt. Diese Kissen sind ebenfalls bis 95 Grad waschbar und verfügen über unterschiedliche Schutzbezüge (Baumwolle, wasserfeste Bezüge). Außerdem ist auch der Einsatz von Keilen, Würfeln oder Schalen aus diversen Schaumstoffarten (z.B. viscoelastischer Schaum, PU- oder PP-Schaum) möglich.
  • Freilagerung: Die Freilagerung wird meistens bei den Fersen angewandt. Die Stelle wird komplett entlastet und berührt nicht das Bett. Durch Einsatz von Kissen oder Handtüchern hängt die betroffene Ferse „frei“ in der Luft.
     

  • Um die Bewegung der pflegebedürftigen Person nicht zu stark einzuschränken, sollte so wenig Lagerungsmaterial wie möglich, aber so viel wie nötig eingesetzt werden.
  • Liegt eine hohe Dekubitusgefährdung vor, sollte regelmäßig die Lage der pflegebedürftigen Person geändert werden. Je nach Pflegezustand muss dafür ein individuelles Zeitintervall festgelegt werden.
  • Der Einsatz einer Anti-Dekubitusmatratze ersetzt nicht die Lagerung.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Positionierunghilfen zur Lagerung sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.