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Ratgeber "Ankleidestöcke"

Der Ankleidestock erleichtert das An- oder Ausziehen von Jacken, Hemden, Hosen und Socken, wenn Probleme beim Bücken oder Strecken bestehen. Er besteht aus einem Stab mit Haken. Das Hilfsmittel gleicht einem „verlängerten Arm“, mit dem Kleidungsstücke über Stellen gezogen oder gedrückt werden, an die die eigene Hand nicht kommt.

Hilfsmittelbeispiele

  • Ankleidestock mit Haken, rechts ein Mann, der den Stock anwendet und eine Jacke über die Schulter zieht

    Ankleidestock

    © Thomashilfen
  • Anziehhaken

    © UniversitätsKlinikum Heidelberg; Technische Orthopädie
  • Holzstock mit zweifach gebogenem Haken auf der einen Seite

    Ankleidestock

    © Barrierefrei Leben e.V.

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Bei Bewegungseinschränkungen oder Versteifungen in der Wirbelsäule, in der Schulter, im Ellbogengelenk, in der Hüfte und/oder im Kniegelenk kann ein Ankleidestock helfen.

  • Der Stab kann unterschiedliche Länge, Materialien (Holz, Kunststoff) und Durchmesser aufweisen.
  • Die Haken können unterschiedliche Formen haben und sind aus Metall oder Kunststoff hergestellt.
  • Der Stab kann auch mit einem Anziehhaken und einem Schuhlöffel ausgestattet sein.

Die Benutzung des Hilfsmittels erfordert eine gewisse Fingerfertigkeit, weshalb der Hilfsmitteleinsatz geübt werden sollte. Falls die Person nicht in der Lage ist, selbständig zu üben, kann auch ein/-e Ergotherapeut/-in ein ärztlich verordnetes Ankleidetraining durchführen.

Ankleidestock

© Thomashilfen

Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Anziehhilfen sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.