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Ratgeber "Rollatoren für Kinder und kleine Menschen"

Kinderrollatoren und Rollatoren für kleine Menschen sind die kleinen Varianten der handelsüblichen Rollatoren. Sie sind genauso aufgebaut, lediglich die Größe ist eine andere (siehe Standard-Rollator und Leichtgewicht-Rollator mit Faltmechanismus).

Hilfsmittelbeispiele

  • Zwei Rollatoren für Kinder, links mit Kind

    Rollator für Kinder und kleine Menschen

    © Schuchmann
  • Zwei Rollatoren für Kinder, links mit zusätzlichen Unterarmauflagen

    Rollatoren für Kinder und kleine Menschen, links mit Unterarmauflage

    © Schuchmann
  • Rollator für Kinder

    Rollator für Kinder

    © Volaris Deutschland
  • Zwei Abbildungen von Rollatoren in verschiedenen Größen, links mit größerem, rechts mit kleinem Kind

    Rollatoren für Kinder und kleine Menschen

    © Schuchmann
  • Zwei Rollatoren für Kinder mit Transportkörben

    Rollatoren für Kinder und kleine Menschen

    © Schuchmann

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Für kleine Personen, die Unterstützung beim Gehen benötigen, z.B. bei Bewegungseinschränkungen, Schmerzen oder bei mangelnder Muskelkraft im Hüft- / Beinbereich, aufgrund einer verringerten Belastbarkeit, aber auch nach Operationen des Knies, der Hüfte oder der Wirbelsäule.

  • Material: meist aus Alu
  • Gewicht: unterschiedlich (ca. 6-9 kg)
  • Größe: variiert je nach Modell
  • Als Querfalter oder Längsfalter erhältlich
  • Sitz: unterschiedliche Größen, Formen und Sitzhöhen
  • Handgriffe: verschiedene Formen (z. B. anatomisch oder rund), auch mit Quergriff (Schiebebügel) erhältlich
  • Zubehör: Rückengurt, Korb, Tablett, Tasche, Klingel, Beleuchtung,

Höheneinstellung der Schiebegriffe

  • Die Schiebegriffe sollten bei aufrechter Körperhaltung und locker hängenden Armen auf Handgelenkshöhe eingestellt werden.

 

Falsche Einstellung der Schiebegriffe führt zu Fehlstellungen und Schmerzen in den Gelenken:

  • Griffe sind zu niedrig eingestellt: Es kommt zu einem nach vorn gebeugten Aufstützen des Nutzers. Die Handgelenke werden zu stark belastet. Außerdem wird die Schulter nach innen rotiert und es kann zu einer Schulterreizung kommen.
  • Griffe sind zu hoch eingestellt: Der Oberarm drückt zu sehr in die Schulter hinein, was zu Entzündungen und Reizzuständen führen kann.

 

Gehen am Rollator:

  • Beim Gehen sollte sich das Becken zwischen den Griffen befinden.
  • Die selbständige Rollatornutzung sollte geübt werden, um Fehlbelastungen zu vermeiden und eine größtmögliche Selbständigkeit zu erlangen (aufrechter Gang, das Überwinden von Hindernissen, Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln…). Teilweise werden dafür spezielle Mobilitätstrainingskurse angeboten.
  • Sind starke Einschränkungen beim Gehen und beim Führen des Rollators vorhanden, muss die Einstellung des Rollators und eine Gangschulung über eine/n Physiotherapeuten/in erfolgen.

© Schuchmann

Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Kinderrollatoren (Produktgruppen Gehhilfe und Zuschlag für individuell notwendige Sonderausstattung = Sondergröße) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Hinweis: Von den Krankenkassen wird ein festgelegter Betrag für die Bereitstellung eines Standard-Rollators übernommen, der die Kosten eines Rollators für kleine Menschen nicht abdeckt. Deshalb sollte der Arzt bei der Beantragung des Hilfsmittels auf jeden Fall die individuell notwendige „Sondergröße“ attestieren.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.