Was sollte im Rezept stehen?
Es ist wichtig, dass man sich vorher beraten lässt, welches Hilfsmittel individuell notwendig ist und dies gegebenenfalls ausprobiert.
Auf dem Rezept sollte das benötigte Hilfsmittel dann genau bezeichnet und speziell erforderliche Funktionen zusätzlich beschrieben werden. Außerdem kann es hilfreich sein, als Zusatz die Hilfsmittelnummer für ein Beispielprodukt mit aufzuführen.
Weiterhin ist zu empfehlen, dass der Arzt in einigen Sätzen die Notwendigkeit der Verordnung näher begründet und gegebenenfalls die vorliegenden Funktionseinschränkungen beschreibt.
Das gilt insbesondere für Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelkatalog der Krankenkasse aufgeführt sind. In diesem Fall muss eine ausführliche Begründung zusätzlich zur ärztlichen Verordnung erfolgen. Dabei muss deutlich gemacht werden, dass nur und gerade dieses Hilfsmittel unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten des Einzelfalls das einzig Geeignete ist. Es muss herausgestellt werden, dass mit diesem Hilfsmittel die Selbständigkeit erhöht und die Abhängigkeit von Fremdhilfe reduziert werden kann.