KfW-Förderung: Zuschüsse und Kredite für barrierefreies Wohnen

Die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) unterstützt Haus- und Wohnungseigentümer mit zinsgünstigen Förderkrediten und Investitionszuschüssen. Diese Fördermittel sind an bestimmte, förderfähige Maßnahmen gebunden und können nur begrenzt vergeben werden.

Aktuelle Informationen zu verfügbaren Fördergeldern finden Sie direkt auf der KFW-Bank oder telefonisch unter 0800 53 9002 (kostenfrei):

KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“

Mit dem KfW-Kredit Altersgerecht Umbauen können Sie Ihr Zuhause barrierefrei gestalten und zusätzlich für mehr Sicherheit sorgen.

Vorteile auf einen Blick:

  • Förderkredit bis zu 50.000 Euro, unabhängig vom Alter
  • Für alle, die Barrieren abbauen und Einbruchschutz verbessern wollen
  • Auch für den Kauf von barrierefrei umgebautem Wohnraum

Die aktuellen Förderbedingungen finden Sie auf der Website der KfW-Bank.
Den Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank, Sparkasse oder eine andere Kreditbank.

KfW-Zuschuss für Barriere-Reduzierung

Wenn Sie lieber einen Zuschuss statt eines Kredits möchten, bietet die KfW den Investitionszuschuss Barriere-Reduzierung an. Dieser hilft Ihnen, Ihr Zuhause komfortabler und sicherer zu gestalten.

Das bietet der Zuschuss:

  • Zuschuss bis zu 6.250 Euro
  • Unabhängig vom Alter
  • Für alle, die Barrieren reduzieren und Wohnkomfort steigern möchten

Im KfW-Zuschussportal können Sie direkt prüfen, ob Sie förderberechtigt sind, und den Antrag online stellen. Sie erfahren sofort, ob und wie viel Zuschuss Sie erhalten können.

Wichtiger Hinweis

Eine Kombination von KfW-Kredit und KfW-Zuschuss für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich.
Auch eine Doppel-Förderung mit Mitteln der gesetzlichen Pflegeversicherung ist ausgeschlossen.

Antragstopp der "Zuschussförderung Altersgerecht Umbauen" laut Meldung der KfW vom 31.07.2026

"Die Zuschüsse für Altersgerechtes Umbauen - Barrierereduzierung werden stark nachgefragt, so dass die der KfW vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für das Jahr 2026 bereitgestellten Mittel vollständig mit Anträgen belegt sind.

Ab sofort können daher keine Anträge mehr in diesem Förderprogramm gestellt werden.

Bestehende Zusagen behalten ihre Gültigkeit, die Bundesmittel hierfür sind reserviert. Alle bisher eingegangenen Anträge werden bearbeitet und bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen zugesagt."