Kontextnavigation überspringen

Ratgeber "Luftgefüllte Sitzkissen, Einkammer- und Mehrkammersystem"

Luftgefüllte Sitzkissen gibt es in verschiedenen Ausführungen. Sie dienen der Vorbeugung von Druckgeschwüren (Dekubitusprophylaxe) bei sitzenden Patienten. Sie wirken nach dem Prinzip der Weichlagerung. Durch die Luftfüllung kann sich das Kissen gut an die Körperform anpassen und der Patient sinkt ein. Dadurch wird der Auflagedruck an den Dekubitusgefährdeten Bereichen (Sitzbeinhöcker, Steißbein) vermindert und die Durchblutung verbessert. Somit wird das Dekubitus-Risiko gesenkt.

Die Kissen bestehen aus einer oder mehreren aufblasbaren Luftkammern. Diese können individuell mit einer speziellen Luftpumpe/einem Blasebalg aufgepumpt werden. Die Luftbefüllung muss an das Körpergewicht des Patienten angepasst werden, damit eine gute Einsinktiefe erreicht und die Auflagefläche vergrößert wird. Eine regelmäßige Kontrolle des Luftdrucks ist notwendig. Ein abnehmbarer, waschbarer Bezug dient dem Schutz des Kissens und der Regulierung des Mikroklimas. Erhältlich sind auch anatomisch geformte Kissen.

Hilfsmittelbeispiel

Luftgefülltes Sitzkissen mit Einkammersystem

Luftgefülltes Sitzkissen mit Einkammersystem

© Permobil / ROHO

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Für Patienten, die lange im Rollstuhl sitzen, ein erhöhtes Dekubitus-Risiko haben und/oder bereits ein Dekubitus hatten (Narbenbildung). Zum Beispiel bei Lähmungen, Kraftlosigkeit, Hautempfindungsstörungen, Amputationen und/oder starken Schmerzen.

  • Größen: unterschiedliche Breiten, Längen
  • Luftkammersystem: einzellig oder mehrzellig, unterschiedliche Höhen
  • Luftbefüllung: durch eine spezielle Luftpumpe oder einen Blasebalg
  • Material: verschieden (z. B. Polyurethan oder Polyvinyl)
  • Bezug: unterschiedliche Materialien, abnehmbar und waschbar.

  • Die Sitzkissen können eine manuelle Lagerung nicht ersetzen. Teilweise kann durch den Hilfsmitteleinsatz aber die Dauer des Sitzens verlängert werden.
  • Sollte ein Dekubitus im Gesäßbereich bestehen, ist eine totale Entlastung des gesamten Bereichs notwendig. Die pflegebedürftige Person sollte bis zur Abheilung überwiegend im Bett gelagert werden (z. B. Seitenlagerung).
  • Eine Ermittlung des Dekubitus-Risikos vor der Versorgung mit dem Hilfsmittel ist wichtig. Anhand dieser Beurteilung kann ein geeignetes Produkt ausgesucht werden.
  • Eine regelmäßige Kontrolle und Erneuerung des Fülldrucks ist erforderlich.
  • Durch ständiges Sitzen auf einem Weichlagerungskissen kann die Körperwahrnehmung vermindert werden. Der Patient spürt sich nicht mehr so gut, weil er wie auf „Watte“ sitzt. Außerdem werden Bewegungen, wie z. B. das Aufstehen, erschwert, weil der Nutzer in den Schaumstoff einsinkt.
  • Nur den mitgelieferten, flexiblen Sitzbezug verwenden. Keine weiteren Sitzauflagen (Felle, Zellstoffauflagen …) auf das Antidekubitussitzkissen legen. Die Wirkung des Kissens wird dadurch vermindert. Außerdem kann es beim Verrutschen der Auflagen zur Faltenbildung mit erhöhter Dekubitusgefahr kommen.
  • Vor dem Transfer in den Rollstuhl sollte immer die richtige Lage des Rollstuhlkissens überprüft werden (wo ist vorne, wo hinten). Außerdem ist auf Gegenstände unter dem Kissen oder im Kissenbezug zu achten, da diese schädlichen Druck ausüben können.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige luftgefüllte Sitzkissen (Produktgruppe Hilfsmittel gegen Dekubitus) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.