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Ratgeber "Aufsteh- und Sitzbetten"

Sitz- / Aufstehbetten sind, wie alle handelsüblichen Pflegebetten, mit einer elektrischen Höhen- und Liegeflächenverstellung ausgestattet. Zusätzlich kann das Spezialbett die pflegebedürftige Person aus der liegenden Position in eine Sitzposition bringen. Dabei wird die Liegefläche aus der üblichen Bettstellung elektromotorisch in eine Sesselstellung gedreht oder geschoben (siehe unten "Ausführungen"), so dass die Füße automatisch Bodenkontakt bekommen. Diese Sesselposition erleichtert die Mobilisation des Pflegebedürftigen im Pflegebett. Eine stabile Sitzposition (z. B. zum Essen und Trinken) wird gewährleistet und ein selbständiges Aufstehen / Hinlegen wird erleichtert.

Hilfsmittelbeispiele

  • Aufstehbett und Pflegebett, hier in Sitzposition

    Ein Pflegebett in Sitzposition.

    © CareTec
  • Aufstehbett und Pflegebett als Einlegerahmen in ein vorhandenes Bett.

    Ein Bett mit Einlegerahmen: Sitzposition.

    © CareTec
  • Aufstehbett mit vollmotorisch drehbarer Liegefläche

    © Mühle Müller Pflegebetten

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Für Personen, bei denen eine Versorgung im Bett mit einer Sitzfunktion unbedingt notwendig ist, um sie zu mobilisieren oder um ein selbständiges Aufsuchen / Verlassen des Bettes zu ermöglichen oder zur Vermeidung von ruhebedingten Muskelschwund (Atrophie), wenn andere Maßnahmen / Versorgungsmöglichkeiten ausscheiden.

  • Bei allen Bettvarianten wird der Pflegebedürftige automatisch von einer liegenden in eine sitzende Position gebracht. Die eingesetzte Technik unterscheidet sich jedoch:

    Drehbare Liegefläche:
    Die Liegefläche des Sitz-Bettes dreht sich vollmotorisch aus dem Pflegebett heraus, so dass der zu Pflegende am Bettrand sitzt.

    Liegefläche wird zum Aufstehsessel:
    Das Fußende des Bettes wird entfernt. Über die elektrische Liegeflächenverstellung wird der Pflegebedürftige in eine halb sitzende Position gebracht, die Knie werden angewinkelt. Durch Schrägstellung der ganzen Liegefläche wird die Person in eine sitzende Position gebracht. Das Aufstehen kann durch seitliche Griffe und die Höhenverstellung des Bettes unterstützt werden.

    Ein Teil der Liegefläche wird seitlich verschoben:
    Über die elektrische Verstellung wird der Oberkörper des Pflegebedürftigen aufgerichtet und die ganze Liegefläche wird nach vorne zum Fußende gefahren. Anschließend wird das Unterschenkelteil von einer Hilfskraft entriegelt und zur gewünschten Seite verschoben, während der Pflegebedürftige seine Füße auf den Boden stellt.
  • Einlegerahmen mit Sitz- und Schwenkfunktion: Es kann in einen vorhandenen Bettrahmen ein elektrisch verstellbarer Einlegerahmen (siehe Bett-in-Bett-System) eingebaut werden, der mit der zusätzlichen Funktion einer drehbaren Liegefläche ausgestattet ist.
  • Mit Aufstehhilfe: Teilweise verfügen die Betten auch über eine elektrische Aufstehhilfe und über Seitenbügel zum Abstützen, um das Aufstehen zu erleichtern.

© Mühle Müller Pflegebetten

Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Pflegebetten mit Sitz- und Aufrichtfunktion bzw. einige Einlegerahmen mit Sitz- / Schwenkfunktion sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.