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Ratgeber "Seitenpolster für Bettgitter"

Bei motorischer Unruhe oder unwillkürlichen Bewegungen (Ataxie) kann es zu Verletzungen durch die hochgezogenen Seitengitter des Pflegebettes kommen. Zum Schutz können Seitengitter-Polster eingesetzt werden. Sie verhindern das schmerzhafte Anstoßen an die hochgezogenen Seitengitter. Zusätzlich decken sie die Freiräume zwischen den Seitengitter ab, damit Arme oder Beine nicht eingeklemmt werden. Die Polster sind mit einem leicht zu reinigenden Bezug versehen und werden, je nach Modell, auf unterschiedliche Art und Weise befestigt (siehe unten "Ausführungen").

Hilfsmittelbeispiele

  • Pflegebett mit Seitenpolster

    Pflegebett mit Seitenpolster

    © m2 Mühle Pflegebetten
  • Seitenposter für Pflegebetten

    Seitenposter für Pflegebetten

    © Tamonda
  • Pflegebett mit höhenverstellbarem, gepolsterten Seitengitter

    Pflegebett mit höhenverstellbarem, gepolsterten Seitengitter

    © Burmeier

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Für motorisch unruhige Personen zur Vermeidung von Verletzungen im Pflegebett durch hochgezogenen Seitengitter, wenn andere Behandlungsmöglichkeiten nicht zum Ziel führen.

  • Polsterung: Wird in unterschiedlichen Härtegraden und Materialdicken angeboten.

    Einwandig: Schützt die Innenseite des Pflegebettes und wird von der Außenseite mit Gurten fixiert.

    Doppelwandig: Wird übergestülpt und deckt das Seitengitter von beiden Seiten ab.
  • Größen: Für Standard-Pflegebetten mit einer Liegefläche von 90 cm x 200 cm erhältlich, Sondergrößen auf Anfrage.
  • Bezugsstoff: Der Stoff besteht aus Baumwolle, Kunstleder oder Nylongewebe, dementsprechend waschbar, abwischbar und/oder desinfizierbar.
  • Einsatz: Beim Absenken der Seitengitter werden, je nach Modell, die Seitenpolster am Gitter belassen oder müssen abgenommen werden.
  • Anbringung: Mit Klettverschlüssen, Reißverschlüssen, Gurten oder Druckknöpfen. Es gibt auch Betten mit fest montierter Polsterung (z.B. Chorea Huntington-Bett oder Kinderbetten).

  • Die Ursachen der motorischen Unruhe sollten immer ärztlich abgeklärt und, wenn möglich, beseitigt werden.
  • Teilweise ist auch der Einsatz von einfachen Polstern oder Kissen ausreichend.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Seitenpolster sind als Pflegebettenzubehör bzw. als behindertengerechtes Bettenzubehör, im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Kranken-/Pflegekasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.