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Ratgeber "Elektromobile / Scooter"

Elektromobile, auch E-Scooter genannt, sind meistens aufgrund ihres langen Radstands und ihres großen Wendekreises im Außenbereich einsetzbar. Es gibt jedoch auch kleinere, zerlegbare Modelle, die für kurze Fahrten auf glatten Wegen (z.B. Einkaufszentren, Kreuzfahrtschiffen) geeignet sind.

Die meist vierrädrigen Fahrzeuge sind mit einem Lenker und einem offenen Fahrersitz ausgestattet. Die Antriebsmotoren, Batterien und die Steuerelektronik befinden sich unterhalb des drehbaren Fahrersitzes. Die Sitzhöhe kann teilweise auf die Unterschenkellänge des Nutzers angepasst werden. Vor dem Fahrersitz ist eine Lenksäule mit einer Lenkstange angebaut. Die Lenkstange ist meist im Winkel verstellbar. An ihr befindet sich ein "Gasdrehgriff" bzw. ein entsprechender Gashebel, mit dem die Geschwindigkeit geregelt wird.

Die Batterie, bzw. der Akku, muss an einer Steckdose aufgeladen werden. Zur Ausstattung gehören Beleuchtung, Rückspiegel, Blinker und Stoßanlage.

Hilfsmittelbeispiele

  • Elektromobil mit Einkaufskorb

    Elektromobil

    © Life & Mobility / Volaris Deutschland
  • Elektromobil unterwegs in der Stadt

    Elektromobil

    © Life & Mobility / Volaris Deutschland
  • Elektromobil

    © Mobilis
  • Elektromobil/Scooter mit drei großen Rädern, geländetauglich

    Komfort-Scooter für's Gelände

    © Mobilis
  • Mann im Elektromobil auf Weg an einem Seeufer

    Elektro-Scooter

    © Mobilis
  • Zwei Männer in Elektroscootern begegnen sich auf einem Gehweg

    Zwei Elektro-Scooter-Varianten

    © Mobilis

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Für Personen, mit einer Gehbehinderung, die nicht in der Lage sind, sich in einem manuellen Rollstuhl oder mit Hilfe eines Rollators selbständig im Außenbereich fortzubewegen, um ihre Alltagsgeschäfte im Nahbereich zu erledigen.

  • Besonders in der Größe, in der Ausstattung und in der Geschwindigkeit unterscheiden sich die E-Scooter voneinander.
  • Maximales Personengewicht: abhängig vom Modell, bis 350 kg Traglast möglich
  • Geschwindigkeit: meist 6 km/h, auch 10, 12 oder 15 km/h möglich
  • Reichweite: sehr unterschiedlich, bis ca. 60 km (unter Testvoraussetzungen) möglich
  • Sitzeinheit: in verschiedene Formen und Polsterungen erhältlich (Skybezug), drehbar und teilweise verschiebbar
  • Rückenlehne: starr oder auch mit manueller Rückenlehnverstellung möglich
  • Sitz-Höheneinstellung: meist möglich
  • Sitztiefe: teilweise einstellbar
  • Federung: ohne oder mit Federung
  • Transport: Die kleinen Elektromobile sind meist zum Transport in einem PKW zerlegbar.

  • Testfahrt vor Genehmigung der Krankenkasse: Das Sanitätshaus muss kontrollieren, ob eine sachgerechte Bedienung des Elektrorollstuhles (Fahrtauglichkeit) möglich ist.
  • Stellplatz: Außerdem muss das Sanitätshaus für die Krankenkasse überprüfen, ob eine wetterfeste und diebstahlsichere Unterbringungsmöglichkeit für den Elektrorollstuhl vorhanden ist.
  • Busmitnahme: Die Mitnahme der Scooter in Bussen des ÖPNV ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich, ggf. beim entsprechenden Betreiber nachfragen.
  • Aufgrund der Konstruktionsweise der Elektromobile ist es nicht möglich, einen Tisch zu unterfahren, um dort z.B. zu essen.
  • Türen: Das Hindurchfahren von manuell zu öffnenden Türen ist meist nur mit Hilfe Dritter möglich.
  • Standsicherheit: 4-rädrige Elektromobile weisen aufgrund ihrer Fahrstellgeometrie in der Regel eine höhere Standsicherheit gegenüber gleichgroßen 3-rädrigen Elektromobilen auf.
  • Ohne Führerschein: Zum Fahren eines Elektromobiles mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 15 km/h ist kein Führerschein erforderlich.
  • Versicherung: Elektromobile mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 6 km/h sind von der Versicherungspflicht befreit. Sie sind oft ohne Zusatzkosten in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Elektromobile mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h benötigen eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und ein “Mofa-Kennzeichen”.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Elektrorollstühle mit 6 km/h (Produktgruppe Behinderten- und Krankenfahrzeuge) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.