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Ratgeber "Toilettensitzgestelle"

Toilettensitzgestelle erleichtern, wie die Toilettensitzerhöhungen, das Aufstehen und Hinsetzen am WC–Becken. Sie werden über das Toiletten-Becken gestellt.

Das Sitzgestell besteht meist aus einem korrosionsgeschützten Stahlrohrrahmen, der mit einer höheneinstellbaren Sitzfläche mit Toilettenöffnung und vier Standfüßen ausgestattet ist. Seitlich befinden sich Armlehnen. Zusätzlich ist unter der Sitzfläche ein zylinderförmiger, abnehmbarer Spritzschutz angebracht.

Hilfsmittelbeispiele

  • Toilettensstützgestell mit Toiletteneinsatz und Deckel

    Toilettensstützgestell mit Toiletteneinsatz

    © Dietz
  • Ein Gestell mit Armlehnen und integrierter Brille, Zubehör sind eine Schüssel und ein Deckel zur Verwendung außerhalb des WCs

    Toilettenstützgestell

    © Meyra
  • Multifunktionaler Toilettenstuhl

    Komfortlösung: Multifunktionaler Toilettenstuhl

    © Attris

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Für Personen, die am WC-Becken Probleme beim Aufrichten und/oder Hinsetzen haben und einen Seitenhalt benötigen.

  • Unterschiedliche Höheneinstellungen möglich.
  • Teilweise kann auch ein Toiletteneimer eingehängt werden, dadurch ist auch eine Nutzung als Toilettenstuhl (z. B. am Bett) möglich.

  • Wahl der Sitzhöhe: Wenn der Nutzer auf der Toilettensitzerhöhung sitzt, sollte er mit den Füßen Bodenkontakt haben. Der Bodenkontakt ist notwendig, um eine gute Sitzstabilität und eine entkrampfte Sitzhaltung (wichtig bei der Darmentleerung) zu erreichen.
  • Benutzen verschiedene Personen das WC, müssen bei der Wahl der Sitzhöhe alle Nutzer mit berücksichtigt werden.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Toilettensitzgestelle (Toilettenhilfe) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.