Staatliche Leistungen greifen immer dann, wenn Betroffene oder Angehörige die Kosten für notwendige Baumaßnahmen nicht selbst tragen können oder dies unzumutbar ist. Je nach Lebenssituation sind unterschiedliche Stellen zuständig:
1. Altenhilfe (für Senioren ab 65 Jahren)
Menschen ab 65 Jahren können Leistungen der Altenhilfe erhalten. Diese richtet sich an Senioren, die mit spezifischen altersbedingten Beschwerden zu kämpfen haben.
- Was wird gefördert? Kleinere bauliche Verbesserungen im Wohnumfeld.
- Beispiele: Abbau von Türschwellen, Einbau rutschfester Böden oder Haltegriffe.
- Wichtig: Die Entscheidung über Art und Umfang der Förderung liegt im Ermessen des Sozialhilfeträgers.
2. Eingliederungshilfe (für Menschen mit Behinderungen)
Bedürftige Menschen mit einer Behinderung, die Unterstützung beim selbstständigen Wohnen benötigen, können sich an die Träger der Eingliederungshilfe wenden. Hier steht die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Vordergrund.