Finanzielle Hilfe für den Wohnungsumbau: Sozialhilfe, Altenhilfe & Eingliederungshilfe

Restfinanzierung über die Sozialhilfe

Wenn die eigene Wohnung aufgrund von Alter oder Behinderung angepasst werden muss (z. B. durch einen barrierefreien Badumbau), entstehen oft hohe Kosten. Wenn die Pflegeversicherung oder Eigenmittel nicht ausreichen, gibt es staatliche Unterstützung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Wer übernimmt die Restkosten für den barrierefreien Umbau?

Staatliche Leistungen greifen immer dann, wenn Betroffene oder Angehörige die Kosten für notwendige Baumaßnahmen nicht selbst tragen können oder dies unzumutbar ist. Je nach Lebenssituation sind unterschiedliche Stellen zuständig:

1. Altenhilfe (für Senioren ab 65 Jahren)

Menschen ab 65 Jahren können Leistungen der Altenhilfe erhalten. Diese richtet sich an Senioren, die mit spezifischen altersbedingten Beschwerden zu kämpfen haben.

  • Was wird gefördert? Kleinere bauliche Verbesserungen im Wohnumfeld.
  • Beispiele: Abbau von Türschwellen, Einbau rutschfester Böden oder Haltegriffe.
  • Wichtig: Die Entscheidung über Art und Umfang der Förderung liegt im Ermessen des Sozialhilfeträgers.

2. Eingliederungshilfe (für Menschen mit Behinderungen)

Bedürftige Menschen mit einer Behinderung, die Unterstützung beim selbstständigen Wohnen benötigen, können sich an die Träger der Eingliederungshilfe wenden. Hier steht die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Vordergrund.

Tipp für den Antrag

Bevor Sie mit dem Umbau beginnen, sollten Sie unbedingt einen Beratungstermin beim zuständigen Sozialamt oder dem Träger der Eingliederungshilfe vereinbaren. Eine nachträgliche Kostenübernahme ist oft schwierig.

Kurzzusammenfassung der Zuständigkeiten

Zielgruppe

Zuständige Hilfe

Voraussetzungen

Senioren (65+)

Altenhilfe

Altersbedingte Beschwerden, finanzielle Bedürftigkeit

Menschen mit Behinderung

Eingliederungshilfe

Notwendigkeit zur Teilhabe, finanzielle Bedürftigkeit