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Ratgeber "Leichtgewicht-Standardrollstühle"

Leichtgewicht-Standardrollstühle sind eine Weiterentwicklung des Standard-Rollstuhls. Sie sind etwas leichter (13-17 Kilogramm). Das geringere Gewicht erleichtert den Transport bzw. das Verstauen des Rollstuhles. Der Rollstuhl hat mehr Einstellmöglichkeiten, als der Standardrollstuhl. Er wird in der Sitzbreite, Sitztiefe und Sitzhöhe an die Größe des Nutzers angepasst.

Ein Leichtgewicht-Standardrollstuhl besteht aus einem faltbaren Rohrrahmen, zwei großen Rädern hinten, zwei kleinen Schwenkrädern (Lenkräder) vorn, wegschwenkbaren Armlehnen und Fußstützen sowie einer Sitz- und Rückenbespannung. Die Bremsen sind in der Regel als Druckbremse ausgelegt. Am oberen Ende der Rückenrohre befinden sich die Schiebegriffe. Die Antriebsräder sind zur Erleichterung beim Transport (z. B. Mitnahme im PKW) meist mit einem Steckachsen-System ausgestattet und deshalb schnell abbaubar.

Hilfsmittelbeispiele

  • Standard-Leichtgewichtrollstuhl

    Standard-Leichtgewichtrollstuhl

    © Meyra
  • Standard-Leichtgewichtrollstuhl, mit Fußstützen, Greifreifen und Schiebegriffen

    Standard-Leichtgewichtrollstuhl

    © Sunrise Medical

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Dieser Rollstuhltyp eignet sich bei eingeschränkter Gehfähigkeit, um sich in der Wohnung kurzzeitig selbständig fortzubewegen oder um an die frische Luft geschoben zu werden. Zum Dauersitzen oder selbständigen Fahren im Außenbereich sind diese Rollstühle nicht geeignet.

  • Material: Rahmen meist Alu
  • Gewicht: 13 – 18 kg, XL-Version bis 20 kg
  • Belastung: bis 125 kg, XL-Version bis 200 kg
  • Verschiedene Anpass- und Einstellmöglichkeiten vorhanden, sie werden auf die Körpermaße des Nutzers (Sitzbreite, Sitztiefe, Sitzhöhe) eingestellt.
  • Zubehörteile sind teilweise wählbar, z. B. höhenverstellbare Armlehnen und höhenverstellbare Schiebegriffe, Trommelbremse für Begleitperson, anpassbare Rückenbespannung

  • Der Rollstuhl muss an die persönlichen Bedürfnisse des Nutzers angepasst werden. Das Sanitätshaus sollte deshalb die Sitzbreite, Sitzhöhe und Sitztiefe ausmessen und die Wahl der Zubehörteile absprechen.
  • Ein Rollstuhl mit Standardausstattung ist nicht geeignet für die ständige Benutzung. Ein Dauersitzen und/oder ein selbständiges Fahren außerhalb der Wohnung sollte in dem Standardrollstuhl vermieden werden.
  • Ein einfaches Schaumstoffsitzkissen gehört zur Ausstattung des Rollstuhles. Gegebenenfalls kann das Kissen die behinderungsbedingten Anforderungen (z.B. Gefahr eines Druckgeschwüres, Dekubitus) nicht abdecken. Dann muss zusätzlich ein Rollstuhl-Sitzkissen beantragt werden, das den Anforderungen genügt. Siehe auch „Sitzhilfen dür den Rollstuhl“ und „Vermeiden von Druckgeschwüren im Rollstuhl“.
  • Sollten Rückenprobleme bestehen oder es zu Rückenschmerzen bei der Benutzung des Rollstuhles kommen, muss gegebenenfalls über eine Versorgung mit einer anderen Rollstuhl-Rückenlehne nachgedacht werden.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Leichtgewicht-Standardrollstühle sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.