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Ratgeber "Wetterschutz für Rollstuhlfahrer und -fahrerinnen"

Spezielle Jacken, Capes oder Schlupfsäcke schützen Rollstuhlfahrer vor Regen, Kälte und/oder Wind. Das Material sollte atmungsaktiv und wasserabweisend sein.

Hilfsmittelbeispiele

  • Regenponcho für Rollstühle mit Rückenlehnenabdeckung, Frau im Rollstuhl trägt den Poncho, Abbildung Vorder- und Rückseite

    Regenponcho für Rollstühle mit Rückenlehnenabdeckung

    © ClaraVital
  • Rollstuhlfahrer mit Fleece Cape und Hut

    Rollstuhl Fleece Cape

    © Tamonda
  • Abbildung Schlupfsack, blau, mit wasserabweisender Außenschicht und oben offen

    Schlupfsack, Wetter- und Kälteschutz

    © Meyra

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Diese Kleidung ist für Personen, die im Rollstuhl sitzen, gedacht.

  • Wetterschutz-Jacken sind in unterschiedlichen Größen erhältlich.
  • Bei den Wetterschutz-Jacken ist das Vorderteil länger geschnitten und das Rückenteil reicht bis zur Sitzfläche.
  • Die Capes reichen ebenfalls im Rückenbereich bis zur Sitzfläche. Das Vorderteil ist so lang, dass es teilweise bis zu den Beinstützen reicht und dort mit einem Gummizug befestigt werden kann.
  • Ein Schlupfsack ist auf Körperform gearbeitet und umschließt den gesamten Unterkörper (Beine und Füße) des Rollstuhlfahrers. In dem Schlupfsack ist vorne oder seitlich ein Reißverschluss eingenäht. Das Vorderteil ist teilweise abnehmbar und manchmal auch als Rollstuhlauflage verwendbar.

© behindert-barrierefrei.de

Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!

Kleidungskosten werden von der Krankenkasse in der Regel nicht erstattet. Bekleidung ist nicht als Hilfsmittel anerkannt, weil sie als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens gilt.

Ausnahme: Schlupfsäcke für Rollstuhlfahrer

Ausschließlich Personen im Rollstuhl benutzen Schlupfsäcke. Sie werden von ihnen als Wärmeschutz und Winterbekleidung genutzt. Da auch gehfähige Personen Wärme- und/oder Winterkleidung benötigen, übernimmt die Krankenkasse nur den behinderungsbedingten Mehrbedarf der Kosten. Somit zahlt die Krankenkasse einen Zuschuss zum Schlupfsack. Die Spitzenverbände der Krankenkassen geben gemeinsame Empfehlungen zur Höhe des Zuschusses ab. Der Versicherte kann deshalb frei wählen, welches Modell (Design, Kunstfell oder Echtfell) er sich anschafft.
Die Mindestgebrauchsdauer der Schlupfsäcke beträgt bei Erwachsenen fünf Jahre. Bei Kindern kann sich aus wachstumsbedingten Gründen früher eine Folgeversorgung ergeben.