Kontextnavigation überspringen

Ratgeber "Sitzsäcke"

Der Sitzsack wird anstelle von freiheitseinschränkenden Mitteln (z.B. der Fixierung) eingesetzt. Die Sitzhilfe eignet sich für Personen mit vermehrtem Bewegungsdrang und einer erhöhten Fallneigung und schützt sie vor Stürzen oder selbstschädigendem Verhalten.

Der Sitzsack besteht aus einer pflegeleichten, speziell geformten Hülle mit einer eingebauten Rückenverstärkung. Die Hülle ist fast vollständig mit Polyester-Perlen gefüllt. Die Füllung passt sich gut an die Körperform des Nutzers an und gibt ihm so ein geborgenes Gefühl. Die pflegebedürftige Person sitzt in der Sitzhilfe fest und sicher. Sie kann im Normallfall nicht eigenständig aus dem Sitzsack aufstehen und benötigt die Unterstützung einer Hilfsperson.

Hilfsmittelbeispiel

Sitzsack

Sitzsack

© Careline

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Um dementiell erkrankten Personen ein sicheres Sitzen zu ermöglichen und sie vor Stürzen aufgrund des vermehrten Bewegungsdrangs zu schützen.

  • Es werden verschiedene Größen und Formen angeboten.
  • Bezüge: teilweise abwischbar oder waschbar, für die Desinfektion geeignet, mit Inkontinenzbezug, in verschiedenen Farben erhältlich
  • Füllung: Polyester-Perlen unterschiedlicher Größe und Dichte

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Das Produkt ist nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt. Trotzdem kann es von der Krankenkasse im Rahmen einer Einzelfallentscheidung bewilligt werden, wenn die Notwendigkeit vom Arzt begründet wird. Zusätzliche Begründungen durch z. B. Therapeuten können hilfreich sein.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.