- Pro Person: Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € als einmaligen Zuschuss.
- Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen? Dann summiert sich der Betrag auf bis zu 16.720 € (maximal vier Personen).
- Veränderte Pflegesituation: Verschlechtert sich der Zustand und sind neue Umbauten nötig, kann der Zuschuss unter Umständen erneut gewährt werden.
Gesetzliche Pflegeversicherung
Zuschuss zum barrierefreien Umbau: Bis zu 4.180 € von der Pflegekasse
Möchten Sie so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben? Wenn die Wohnung an eine Pflegesituation angepasst werden muss, unterstützt Sie die Pflegeversicherung finanziell. Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?
Egal ob gesetzlich oder privat versichert – Sie können den Zuschuss beantragen, wenn:
- Ein Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt.
- Die Vorversicherungszeit erfüllt ist (in der Regel 2 Jahre Mitgliedschaft in den letzten 10 Jahren).
- Der Umbau die Pflege zu Hause erst ermöglicht, erheblich erleichtert oder die Selbstständigkeit fördert.
Wie hoch ist die Förderung?
Was wird gefördert? (Beispiele)
Gefördert werden fest installierte Maßnahmen oder technische Hilfen, die individuell auf Ihre Pflegesituation zugeschnitten sind:
- Badezimmer: Umbau der Badewanne zur bodengleichen Dusche, Anpassung von Waschbecken.
- Mobilität: Einbau von Treppenliften, Rampen oder Türverbreiterungen.
- Küche & Wohnen: Absenkbare Küchenschränke oder Lichtschalter und Fenstergriffe in Rollstuhlhöhe.
Wichtig: Allgemeine Renovierungen (z. B. neue Tapeten) oder Modernisierungen ohne direkten Pflegebezug werden nicht übernommen.
Schritt für Schritt zum Zuschuss
- Antrag stellen: Stellen Sie den Antrag unbedingt vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei Ihrer Pflegekasse.
- Beratung nutzen: Die Pflegekasse prüft, welche Maßnahmen im Einzelfall sinnvoll sind.
- Eigenanteil beachten: Da nicht immer alle Kosten übernommen werden, kennen Sie nach der Bewilligung Ihren genauen finanziellen Anteil.
Tipp für den Kontakt: Die Pflegekasse ist in der Regel direkt an Ihre Krankenkasse angegliedert. Nutzen Sie einfach deren Kontaktadressen.
Gut zu wissen: Privatpatienten & Zusatzversicherte
- Private Pflege-Pflichtversicherung: Die Leistungen sind hier gesetzlich geregelt und identisch mit der gesetzlichen Versicherung.
- Private Zusatzversicherung: Hier entscheiden die individuellen Vertragsbedingungen Ihres Tarifs über zusätzliche Leistungen.
Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Aufklärung. Rechtlich bindend sind die jeweiligen Bescheide Ihrer Pflegekasse.