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Ratgeber "Spezialsessel für unterschiedliche neurologische Erkrankungen"

Manche Erkrankungen erfordern den Einsatz von speziellen Sesseln. Bei der Entwicklung der Sitzmöbel ist sehr auf die krankheitsbedingten Anforderungen geachtet worden.

Drei Spezialsessel werden hier näher beschrieben:

  • Der Chorea-Huntington-Pflegesessel
  • Der ZEN Pflegesessel 
  • Der Bewegungssessel / Schaukelsessel

Hilfsmittelbeispiele

  • Huntington Pflege Sessel K20 mit Aufstehhilfe elektrisch

    Manuell oder elektrisch verstellbare Huntington Sessel werden eingesetzt für Corea-Huntington Patienten, Patienten mit starkem Bewegungsdrang, Patienten mit Drang zum Herausfallen aus einem Sessel oder Patienten, die nicht künstlich fixiert werden sollen.

    © Devita
  • Sessel

    Ruhesessel zur sensorischen Stimulation für Personen mit motorischer und psychischer Unruhe, denen es schwerfällt, selbstständig aufzustehen und sich zu setzen.

    © PROTAC®
  • ZEN Pflegesessel

    Der ZEN Pflegesessel wurde speziell für Menschen entwickelt, die aufgrund von Demenz oder einer anderen neurologischen Erkrankung unter Unruhe leiden.

    © Fitform
  • Bewegungssessel

    Bewegungssessel

    © Thomashilfen

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Es gibt Sessel für unterschiedliche neurologische Erkrankungen. Zum Beispiel für Chorea-Huntington Erkrankte oder Menschen mit ähnlichen neurologischen Erkrankungen (mit ungewollten, stark ausschießenden Bewegungen).
Andere Modelle sind für Menschen mit einer erhöhten Muskelspannung (Spastik, Hypertonus) oder einem hohen Bewegungsdrang entwickelt worden (Demenz, Alzheimer).

  • Chorea-Huntington-Pflegesessel: Die Sessel haben eine extra starke Polsterung im Sitz-, Armlehnen- und Fußbereich. Sie sind meist mit austauschbaren, schwer entflammbaren, feuchtigkeitsresistenten und abwaschbaren Bezügen ausgestattet. Eine mechanische oder elektrische Verstellung von Sitzposition und Rückenlehne ist möglich. Der Sitzschwerpunkt liegt unter der Kniehöhe. Dadurch besteht kein Risiko nach vorne herauszufallen. Der Sessel ist außerdem mit einer gepolsterten Beinauflage ausgestattet. Teilweise sind die Sitzmöbel fahrbar.
  • Bewegungssessel: Die Sitzeinheit ist auf einen Pendel-Mechanismus montiert. Der Nutzer kann mit geringem Kraftaufwand sitzend vor und zurück gleiten. Diese Bewegung beruhigt, außerdem werden verschiedene Gelenke bewegt, die Muskelspannung normalisiert sich, eine bessere Durchblutung findet statt und der Gleichgewichtssinn wird angeregt.

    Der Standfuß des Sessels ist ein großer Drehteller. Dadurch ist die Sitzgelegenheit um 360 Grad schwenkbar. Um das Hinsetzen und Aufstehen zu erleichtern, kann eine Arretierung der Schaukelfunktion eingebaut werden. Der Bezugsstoff ist abwaschbar, feuchtigkeitsabweisend und desinfizierbar. Als Zubehör gibt es einen „schwingenden“ Fußhocker.

© Vita Tendens

Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Chorea-Huntington-Pflegesessel (Produktgruppe Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Bewegungssessel müssen selbst bezahlt werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.