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Ratgeber "Pflegebetttische"

Pflegebetttische ermöglichen im Bett Aktivitäten des täglichen Lebens (z.B. die Nahrungsaufnahme oder die Körperpflege) selbständig zu übernehmen oder zu unterstützen. Der Tisch lässt sich über das Bett fahren. Er besteht aus einem Gestell mit bremsbaren Rollen und einer meist winkelverstellbaren Tischplatte. Die Tischhöhe ist meist über eine manuelle Verstellung einstellbar.

 

Hilfsmittelbeispiele

  • Beistelltisch mit Rollen und Tischplatte

    Beistelltisch für Betten

    © m2 Mühle Pflegebetten
  • Pflegebetttisch, Tischplatte gekippt

    Pflegebetttisch

    © m2 Mühle Pflegebetten
  • Brückenbetttisch mit verstellbarem Mittelteil, quer vom Fußende her über das Bett zu schieben

    Brückenbetttisch mit verstellbarem Mittelteil

    © Nitzbon
  • Brückenbetttisch, auch in der Höhe verstellbar

    Brückenbetttisch, auch in der Höhe verstellbar

    © Nitzbon

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Für Menschen, die mit einem Pflegebett bzw. Einlegerahmen versorgt sind und Unterstützung bei der Durchführung der Aktivitäten des täglichen Lebens (z.B. Waschen, Essen, Trinken) benötigen oder diese Aktivitäten selbständig ausführen, während sie im Bett liegen.

  • Fahrgestell: Besteht entweder aus einen U-förmigen oder H-förmigen Untergestell.
  • Tischplatte: Die Größe ist unterschiedlich, teilweise ist neben der großen, winkelverstellbaren Tischplatte noch eine kleinere angebaut, die nicht verstellt werden kann und als zusätzliche Ablagefläche dient.

Der Pflegebetttisch kann auch vor einem Sessel oder Stuhl eingesetzt werden. Um eine gewisse Beinfreiheit zu haben, muss dann aber ein U-Fahrgestell gewählt werden.

Das Produkt ist im Pflegehilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe "Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege - Spezielle Pflegetische") aufgeführt und kann daher über die Pflegekasse beschafft werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt.

Ein Rezept ist bei Pflegehilfsmitteln grundsätzlich nicht erforderlich, es ist jedoch ratsam, dennoch die Notwendigkeit durch einen Arzt begründen zu lassen.