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Ratgeber "Spezial-Besteck im Baukasten-Prinzip"

Bei dieser Besteckserie können Besteckeinsatz/Mundstück und Griff beliebig zusammengestellt werden.

Hilfsmittelbeispiel

  • Mundstücke und Griffelemente zum Zusammenstecken

    © Thomashilfen
  • Besteck mit auswechselbaren Griffen

    © Barrierefrei Leben e.V.

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Je nachdem wie das Besteck zusammengestellt wird, kann es für Personen mit Bewegungseinschränkungen oder Schmerzen in Fingern, Handgelenken und/oder Ellenbogen und bei Kraftlosigkeit oder bei Empfindungsstörungen der Finger eingesetzt werden.

Es gibt viele Varianten, da die verschiedenen Griffelemente (Moosgummi, Griffüberzug mit schmalen/breiten Griffmulden) mit den Besteckeinsätzen (Gabel, Löffel, Messer, gewinkelt oder gerade) kombiniert werden können.

  • Bei der Nahrungsaufnahme sollte immer eine aufrechte Sitzhaltung eingenommen werden. Eine passende Sitzgelegenheit (kein Bett) und ein ausreichend großer Tisch sind unbedingt notwendig.
  • Vorsicht bei Schluckstörungen! Ein Arzt sollte die Ursache feststellen und gegebenenfalls logopädische Behandlungen verordnen. Teilweise ist es besser, die Nahrung zu pürieren oder anzudicken.
  • Der Hilfsmittelnutzer muss über eine gewisse Geschicklichkeit verfügen, weshalb der Hilfsmitteleinsatz geübt werden sollte. Falls der Nutzer nicht in der Lage ist, selbständig zu üben, kann auch eine Ergotherapeutin ein ärztlich verordnetes Selbsthilfetraining durchführen.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Essbesteckhalter (Adaptionshilfen) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden. Die Mundstücke müssen privat finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.