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Ratgeber "Fönhalter mit Saugbefestigung"

Das Anbringen des Fönhalters erfolgt über eine Saugbefestigung, die an allen glatten und porendichten Oberflächen hält. Ein Saugteller (120 mm Durchmesser) wird zur Befestigung auf die vorgesehene Fläche (z.B. Fliesenschild) gedrückt, durch Umlegen eines Vakuum-Kipphebels saugt er sich dann an der Oberfläche fest. Die Halterung ist schnell und einfach anzubringen und ebenso leicht wieder zu lösen. An der Saugbefestigung befindet sich eine Klemme, die verschiedene elektrische Geräte festhalten kann, z.B. einen Fön, einen Rasierapparat, eine elektrische Zahnbürste.

Hilfsmittelbeispiele

  • Mobile Klemmhilfe mit Saugnapfbefestigung und eingeklemmten Föhn

    Klemmhilfe

    © Roth
  • Zwei Abbildungen eines mobilen Fönhalters, der mit Saugnapf an Wandfliesen befestigt wird. Auf dem rechten Bild wird ein Fön gehalten

    Fönhalter, ohne und mit Verlängerung

    © Roth

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Für Personen mit eingeschränkter oder fehlender Kraft oder bei Bewegungseinschränkungen der Arme oder der Hände.

  • Es gibt zwei verschiedene Befestigungshalterungen für die elektrischen Geräte: Eine Klemme oder einen „Zwei-Finger-Halter“.
  • Mit Hilfe eines zusätzlich einklipsbaren Schwenkarmes kann der Wandabstand der Klemmhilfe eingestellt und nach Wunsch zur Seite wegschwenkt werden.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Fönhalter (Produktgruppe Adaptionshilfe) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.