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Ratgeber "Behindertengerechte Betten"

Behinderungsgerechte Betten dienen vornehmlich der Erhaltung oder Verbesserung der Selbständigkeit. Die Bettausstattung und die Einstellungen werden auf die behinderungsbedingten Anforderungen des Nutzers angepasst. Die motorisch bedienbaren Betten sind meistens mit bremsbaren Rollen, einer Höhenverstellung, einer verstellbaren Liegefläche (Kopf- / Fußteil) und zwei herunterklappbaren Bettgittern ausgestattet.

Die Verstellung erfolgt elektrisch über eine Handbedienung oder über eine andere Bedienung, die den Bewegungsmöglichkeiten des Nutzers angepasst ist (z.B. über eine Umfeldsteuerung). Die elektrische Höhenverstellung kann z.B. das Aufstehen von der Bettkante erleichtern oder auch das selbständige Umsetzen auf den Rollstuhl ermöglichen, weil das Bett auf die zweckmäßige Höhe gefahren werden kann. Mit Hilfe der elektrischen Liegeflächenverstellung können die Beine hochgelagert werden, um einer Wassereinlagerung (Ödembildung) der Beine entgegen zu wirken. Auch eine Entlastung des Rückens, z.B. bei Rückenschmerzen, ist möglich. Außerdem kann eine Oberkörperhochlagerung vorgenommen werden, z.B. bei Atemproblemen oder Essens-/ Getränkeaufnahmen im Bett.

Die Bettgitter können bei Bedarf von einer Hilfsperson nach oben gezogen werden und sichern den Nutzer vor dem Herausfallen (siehe "Freiheitsentziehende Maßnahme und Alternativen"). Außerdem kann das Bettgitter als Haltemöglichkeit beim selbständigen Drehen im Bett eingesetzt werden.

 

Hilfsmittelbeispiele

  • Pflegebett

    © CareTec
  • Bett mit Multifunktionsseitengitter, schwenkbarem Aufrichter und abnehmbarem Kopf- und Fußteil

    In der Länge und Breite anpassbares Bett.

    © be...living
  • Schwerlastbett

    Schwerlastbett

    © be...living
  • Pflegebett

    © Burmeier
  • Niedrigflurbett auf Rollen

    Niedrigflurbett

    © m2 Mühle Pflegebetten

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Zur Erhaltung der größtmöglichen Selbständigkeit für Menschen, die in ihrer Mobilität und in ihren Bewegungen stark eingeschränkt sind, aber noch eigenständig ihr Bett verlassen/ aufsuchen möchten und/oder sich selbständig im Bett lagern können.

  • Liegeflächengröße: Die Standardgröße ist 90 cm x 200 cm, es gibt aber auch Sondergrößen. Sehr große Menschen können eine Bettverlängerung erhalten. Auch eine Überbreite ist möglich, wenn die Bewegungsmuster (z.B. selbständiges Drehen im Bett) oder die Körpermaße dies erfordern.
  • Liegeflächenverstellung: Je nach Modell ist eine drei- bis fünffache Verstellung der Liegefläche möglich.
  • Bedienung: Die Bedienung erfolgt meist über einen Handschalter (mit Kabel), ist aber auch kabellos über eine Fernbedienung oder durch andere Schalter oder behinderungsgerechte Fernbedienungen, die den Bewegungsmöglichkeiten des Nutzers angepasst sind, möglich (Umfeldsteuerung, z. B. mit Auslösung über Kopf, Auge).
  • Wahlweise mit Seitengitter: Es sind meist einteilige, lange Gitter, die über die ganze Bettseite gehen und am Kopf- bzw. Fußteil eingerastet werden. Bei manchen Modellen sind sie auch zweiteilig.
  • Belastbarkeit: Je nach Modell bis circa 200 kg. Es gibt (Schwerlast-) Betten mit einer erhöhten Tragkraft von mindestens 250 kg Arbeitslast.

  • Ein behinderungsgerechtes Bett ist ein Medizinprodukt, das gegebenenfalls einmal jährlich von einem Fachmann überprüft / gewartet werden muss.

    Bei Finanzierung über die Krankenkasse:
    Das Bett muss einmal jährlich gewartet werden (elektrische Sicherheit und Seitengitter), wenn es über die Krankenkasse beim Sanitätsfachhändler ausgeliehen wird. Die Kosten werden übernommen.

    Privat gekauftes Bett und private Pflege:
    Wird ein behinderungsgerechtes Bett privat gekauft und auch privat gepflegt, dann muss dieses weder gewartet noch geprüft werden.

    Privat gekauftes Bett, Pflegedienst unterstützt die Pflege oder eine Pflegekraft wird beschäftigt:
    Das Bett ist prüfungspflichtig. Die Prüfkosten müssen selbst übernommen werden.
  • Das Hochklappen der Seitengitter bedarf der Zustimmung der pflegebedürftigen Person. Kann diese nicht mehr selbst entscheiden, muss der gesetzliche Betreuer einverstanden sein und gleichzeitig die Freiheitsbeschränkung durch das Bettgitter beim Betreuungsgericht (früher: Vormundschaftsgericht) beantragen.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige behindertengerechte Betten sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.