Hilfsmittelversorgung durch die Pflegeversicherung
Das steht Ihnen zu
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen einen Pflegegrad (1 bis 5) haben, zahlt die Pflegekasse notwendige Pflegehilfsmittel. Diese Mittel sollen den Alltag erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.
Man unterscheidet dabei zwischen zwei Arten von Hilfsmitteln:
1. Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
Das sind Produkte, die man nur einmal benutzt, wie zum Beispiel:
Desinfektionsmittel
Einmalhandschuhe
Bettschutzeinlagen
Kostenerstattung: Für diese Produkte erhalten Sie von der Pflegekasse eine Pauschale von bis zu 42 Euro pro Monat. Sie können die Kosten direkt mit der Kasse abrechnen oder die Pauschale beantragen.
2. Technische Hilfsmittel
Dazu gehören langlebige Geräte wie Pflegebetten, Notrufsysteme oder Rollstühle. Diese werden oft leihweise zur Verfügung gestellt.
Zuzahlung: Sie müssen eine Zuzahlung von 10 % des Preises leisten, jedoch höchstens 25 Euro pro Hilfsmittel.
Befreiung: Wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse bereits die Belastungsgrenze erreicht haben und von Zuzahlungen befreit sind (Härtefallregelung), gilt diese Befreiung in der Regel auch für die Pflegekasse.
Wie beantrage ich ein Pflegehilfsmittel?
Es gibt zwei einfache Wege, um an ein Hilfsmittel zu kommen – ein Arztbesuch ist nicht immer zwingend nötig:
Der formlose Antrag: Sie können das Hilfsmittel direkt bei der Pflegekasse beantragen. Tipp: Da die Grenze zwischen Kranken- und Pflegeversicherung oft fließend ist, empfiehlt sich ein ärztliches Rezept mit einer guten Begründung. Das beschleunigt oft das Verfahren.
Empfehlung durch Pflegefachkräfte: Auch anerkannte Pflegefachkräfte (z. B. vom ambulanten Pflegedienst) können Hilfsmittel direkt empfehlen. Diese Empfehlung muss innerhalb von zwei Wochen zusammen mit Ihrem Antrag an die Kasse geschickt oder direkt beim Sanitätshaus abgegeben werden. Ein ärztliches Rezept ist dann nicht mehr erforderlich.
Ihr Recht bei einer Ablehnung: Falls die Pflegekasse die Kostenübernahme ablehnt, können Sie dagegen Widerspruch einlegen – genauso, wie Sie es von der Krankenkasse kennen.
Hinweis für Privatversicherte: Die private Pflegeversicherung bietet genau die gleichen Leistungen und Regeln wie die gesetzliche (soziale) Pflegeversicherung.
Besonderheiten bei einem Aufenthalt im Pflegeheim
Leben Sie in einem Alten- oder Pflegeheim oder in einer Wohngruppe für Menschen mit Behinderung? Dann gelten besondere Regeln, wer die Kosten übernimmt:
Was die Krankenkasse/Pflegekasse übernimmt:
Hilfsmittel, die ganz individuell nur für Sie bestimmt sind. Sie müssen dazu beitragen, Ihre Selbstständigkeit zu fördern oder Ihnen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben (auch außerhalb des Heims) zu ermöglichen.
Beispiele: Maßangefertigte Rollstühle, Elektro-Rollstühle oder Hörgeräte.
Was das Pflegeheim stellen muss:
Gegenstände, die zur Grundausstattung des Heims gehören und die Arbeit des Pflegepersonals erleichtern, müssen Sie nicht selbst bezahlen. Diese stellt die Einrichtung bereit.
Beispiele: Pflegebetten, Patientenlifter, Toiletten- und Badehilfen.