Wer hat Anspruch auf Hilfsmittelversorgung?

Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse gehört zur Krankenbehandlung auch die Versorgung mit Hilfsmitteln. Das Ziel ist, Pflegebedürftigkeit und/oder eine dauerhafte Behinderung zu vermeiden oder eine bereits vorliegende Behinderung auszugleichen.

Privat Krankenversicherte haben mit ihrer Krankenversicherung den Leistungsumfang für Hilfsmittel in einem privaten Vertrag vereinbart und bekommen die Kosten für notwendige Hilfsmittel nur in dem versicherten Rahmen erstattet.

Pflegebedürftige Menschen können Pflegehilfsmittel bei Ihrer Pflegeversicherung beantragen. Dies gilt für gesetzlich und privat Versicherte gleichermaßen.

Voraussetzung für eine Pflegehilfsmittelversorgung ist

  • dass Versicherte mindestens den Pflegegrad 1 haben,
  • zu Hause, in einer betreuten Wohnanlage oder einer Wohngemeinschaft leben,
  • von Familienmitgliedern, Bekannten, Freunden oder einem Pflegedienst gepflegt werden.

Pflegehilfsmittel sollen Beschwerden des pflegebedürftigen Menschen lindern, ihm ein selbständigeres Leben ermöglichen und der Pflegeperson zur Pflegeerleichterung dienen.