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Ratgeber "Bade- und Duschliegen für Kinder"

Badehilfen für Kinder werden eingesetzt, um eine sichere Positionierung in der Badewanne zu ermöglichen. Außerdem dienen sie der Pflegeerleichterung, weil mit ihrem Einsatz ein rückenschonendes Handling möglich ist.

Badeliegen sind Sitz- bzw. Liegehilfen für die Badewanne. Der Körper des Kindes wird durch die Liege gestützt, dadurch sind ein sicheres, bequemes Baden und die Körperpflege möglich. Das Hilfsmittel wird in die Badewanne gestellt. Es besteht aus einem Rahmen, der mit einem Netzbezug bespannt ist. Teile des Rahmens können durch Rastergelenke verstellt werden. Somit ist es möglich, den Neigungswinkel im Beinbereich, der Sitzfläche sowie der Rückenlehne und teilweise auch der Kopfstütze an die behinderungsbedingten Anforderungen des Kindes einzustellen. Außerdem wird zahlreiches Zubehör angeboten.

Hilfsmittelbeispiele

  • Links: Badeliege am Boden, rechts: als Duschliege mit Unterfahrgestell

    Bade- und Duschliege für Kinder. Rechtes Bild: Badeliegen können teilweise auf ein fahrbares Untergestell montiert werden, um eine Nutzung im Duschbereich zu ermöglichen.

    © Schuchmann
  • Kinder-Badewannensitz, in aus- und zusammengeklappter Ansicht

    Kinder-Badewannensitz zur Stabilisierung der Sitzposition, klappbar

    © Schuchmann
  • Badeliege für Kinder, mit Untergestell als Duschliege. Auf dem zweiten Bild ist die Liege auf einem Untergestell in eine Duschliege verwandelt, darin liegt ein Kind, eine Frau steht daneben.

    Die Badeliege kann mit einem fahrbaren Untergestell auch zur Duschliege umgebaut werden.

    © Schuchmann
  • Badeliege mit Absenkfunktion

    Badeliege mit Absenkfunktion

    © Thomashilfen

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Für pflegebedürftige Kinder, die eine mangelnde Rumpfkontrolle haben und/oder Lähmungen der Beine. Die Produkte werden für Kinder ab etwa dem zweiten Lebensjahr eingesetzt.

  • Größe: Es gibt unterschiedliche Größen, da das Hilfsmittel an die Größe des Kindes angepasst wird.
  • Rahmen: Kunststoff oder Alu
  • Sitzhöhe: Ist je nach Modell unterschiedlich, es gibt sie mit und ohne Stützfüße, teilweise sind die Stützfüße auch höhenverstellbar.
  • Extra-Untergestelle - Für ein rückenschonenderes Arbeiten gibt es verschiedene Untergestelle: fahrbare Untergestelle für befahrbare Duschen, Hubuntergestelle für die Badewanne.
  • Absenk-System: Es gibt ein Modell, bei dem die Konstruktion aus einem absenkbaren Rahmen und einer Netzbespannung besteht. Das Hilfsmittel wird auf den Badewannenrand aufgelegt. Eine Antirutsch-Gummierung verhindert das Wegrutschen. Das Kind wird dann in liegender Haltung auf das Netz gelegt. Durch Umlegen eines Hebelarms am Rahmen, kann das Netz mit dem Kind in die Badewanne abgesenkt werden.
  • Liege- bzw. Sitzverstellung: Je nach Modell sind verschiedene Verstellungen möglich, teilweise ist eine aufrechte Sitzposition bis hin zur vollständigen Liegeposition einstellbar.
  • Sitzmulde: Teilweise mit Sitzmulde erhältlich, welche ein Rutschen verhindert und das Becken das Kindes besser aufrichtet.
  • Zubehör: Kopfstützen, Gurte

Für die Auswahl der richtigen Badeliege sollten die individuellen Bedürfnisse des Kindes und die räumliche Situation ermittelt werden. Es ist ratsam, gemeinsam mit den Eltern, den Therapeuten und dem Sanitätshaus eine optimale Lösung zu finden. Ein Bedarfsermittlungsbogen kann dabei hilfreich sein.

Link: Rehakind-Bedarfsermittlungsbogen

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Kinder-Badeliegen (Produktgruppe Badehilfen) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.