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Ratgeber "Urinschiffchen für Frauen"

Das Urinschiffchen dient dem Auffangen von Urin und ermöglicht Frauen das Wasserlassen im Liegen, Sitzen oder Stehen. Das Hilfsmittel ist wie eine Ei-förmige Schale geformt. Die große, an die weibliche Anatomie angepasste Öffnung und ein integrierter Griff ermöglichen ein bequemes Anlegen des Urinschiffchens. Der Griff ist rohrförmig und verfügt am Ende über eine Öffnung zum Entleeren des Urins. Ein abnehmbarer Verschluss schließt die Öffnung.

Hilfsmittelbeispiel

Urinschiffchen mit Ersatzverschlussdeckeln

Urinschiffchen für Frauen

© alltagshilfen24.com

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Ein Urinschiffchen wird verwendet, wenn eine pflegebedürftige Frau ihr Bett zur Blasenentleerung nicht verlassen kann.

Die Urinschiffchen sind in unterschiedlichen Designs und Größen erhältlich.

  • Zur selbständigen Nutzung ist eine gute Arm- und Handbeweglichkeit sowie eine gewisse Geschicklichkeit / Koordination Voraussetzung.
  • Der zusätzliche Einsatz einer Bettschutzeinlage ist empfehlenswert.

Das Produkt ist im Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgeführt und kann daher über die Pflegekasse beschafft werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Ein Rezept ist bei Pflegehilfsmitteln grundsätzlich nicht erforderlich, es ist jedoch ratsam, dennoch die Notwendigkeit durch einen Arzt begründen zu lassen.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.