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Ratgeber "Standardrollstühle"

Ein Standardrollstuhl hat ein hohes Eigengewicht (circa 20 Kilogramm). Er erfüllt die grundsätzlichen Anforderungen an einen Rollstuhl, ist aber nur sehr begrenzt einstellbar. Meist können nur die Sitzhöhe und einige Zubehörteile (z.B. die Fußstützen) angepasst werden.

Der Standardrollstuhl besteht aus einem faltbaren Rohrrahmen, zwei großen Rädern hinten, zwei kleinen Schwenkrädern (Lenkräder) vorn, abnehmbaren Armlehnen und Fußstützen sowie einer Sitz- und Rückenbespannung. Die Bremsen sind in der Regel als Druckbremse ausgelegt. Am oberen Ende der Rückenrohre befinden sich die Schiebegriffe.

Standardrollstühle werden z. B. für den Krankentransport, in (Senioren-) Heimen oder nach Beinverletzungen genutzt. Sie sind verhältnismäßig schwer und deshalb nur mit einem großen Kraftaufwand vom Nutzer selbst zu bewegen.

Hilfsmittelbeispiele

  • Standard-Rollstuhl

    Standard-Rollstuhl, für kurzzeitige Spazierfahrten geeignet

    © Meyra
  • Standard-Rollstuhl, für kurzzeitige Spazierfahrten geeignet

    Standard-Stahl-Rollstuhl

    © Invacare

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Für gehbehinderte Personen werden die Rollstühle vorwiegend als Schieberollstühle oder als Übergangslösung genutzt, um kurzzeitige Fahrten (z.B. Spazierfahrten in der näheren Umgebung) zu ermöglichen.

  • Material: Rahmen meist aus Stahl
  • Gewicht: bis ca. 24 kg
  • wenige Anpass- oder Einstellmöglichkeiten (Sitzbreite, Sitztiefe, Sitzhöhe)

  • Nicht geeignet für die ständige Benutzung. Ein Dauersitzen und/oder ein selbständiges Fahren in dem Standardrollstuhl sollte vermieden werden.
  • Ein einfaches Schaumstoffsitzkissen gehört zur Ausstattung des Rollstuhles. Gegebenenfalls kann das Kissen die behinderungsbedingten Anforderungen (z.B. Gefahr eines Druckgeschwüres, Dekubitus) nicht abdecken. Dann muss zusätzlich ein Rollstuhl-Sitzkissen beantragt werden, das den Anforderungen genügt.
    Siehe auch „Sitzhilfen für den Rollstuhl“ und „Vermeiden von Druckgeschwüren im Rollstuhl“.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Standardrollstühle (Produktgruppe Kranken-/Behindertenfahrzeuge) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.