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Ratgeber "Bettlakenlifte zur Veränderung der Liegeposition"

Rutscht eine pflegebedürftige Person auf der Liegefläche des Pflegebettes an das Fußende, kann es schwierig sein, sie wieder in die richtige Position zu bringen. Eine elektromotorische Lakenaufzugsvorrichtung ermöglicht es, die Liegeposition ohne großen Kraftaufwand zu verändern.

Das Gerät besteht aus einem standfesten Rahmen mit elektrisch angetriebener Transportwelle und wird an das Kopfende des Bettes gestellt. An der Transportwelle ist ein vier Meter langes Baumwolllaken befestigt, auf dem die pflegebedürftige Person liegt. Rutscht die Person nach unten, kann das Laken mit Hilfe des Motors eingerollt werden, so dass der Pflegebedürftige in Richtung Kopfende gezogen wird.

Hilfsmittelbeispiel

  • Bettlakenlift

    © aacurat gmbh
  • Bettlakenlift

    © aacurat gmbh
  • Bettlakenlift

    © aacurat gmbh

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Für Personen, die ans Fußende des Bettes rutschen und keine Kraft und Mithilfefähigkeit haben, um bei der Lagekorrektur mitzuhelfen oder bei denen die Hilfsperson nicht in der Lage ist, den Lagewechsel vorzunehmen.

Transportlaken

© aacurat gmbh

Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Bettlakenlifte (Produktgruppen Erleichterung der Pflege / Häusliche Pflege / Lagekorrekturhilfe) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.