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Ratgeber "Bett-in-Bett-Systeme - elektrisch verstellbare Einlegerahmen"

Entspricht das lange Zeit genutzte Bett nicht den behinderungsbedingten Anforderungen, weil es z.B. zu niedrig ist, kann es umgerüstet werden. Durch Austausch des Lattenrostes wird aus dem vorhandenen ein elektrisch verstellbares Bett. Mit dem elektrisch verstellbaren Einlegerahmen kann über einen Handschalter die Höhe und die Liegefläche (Kopf- und Fußteil) verstellt werden. Durch die Höhenverstellung des Bettes werden unterstützende Tätigkeiten der Hilfsperson erleichtert. Für den Pflegebedürftigen erhöht das Bett-in-Bett-System außerdem die Selbständigkeit. So wird z. B. das Aufstehen von der Bettkante erleichtert oder auch das Umsetzen auf den Rollstuhl wird einfacher, weil das Bett auf die zweckmäßige Höhe gefahren werden kann. Mit Hilfe der elektrischen Liegeflächenverstellung können die Beine hochgelagert werden, um einer Wassereinlagerung (Ödembildung) der Beine entgegen zu wirken. Auch eine Entlastung des Rückens, z.B. bei Rückenschmerzen, ist möglich. Außerdem kann eine Oberkörperhochlagerung vorgenommen werden, z.B. bei Atemproblemen oder Essens- bzw. Getränkeaufnahmen im Bett.

Hilfsmittelbeispiele

  • Bett und Nachttisch aus Holz. Ein nach oben gefahrener Betteinsatz zeigt an, dass die Höhe verstellbar ist.

    Ein Betteinsatz verwandelt das vorhandene Bett in ein Pflegebett

    © Burmeier
  • Betteinsatz mit vollektrischer Aufstehhilfe

    Betteinsatz mit vollektrischer Aufstehhilfe

    © m2 Mühle Pflegebetten
  • Betteinsatz / Hebehilfe mit Lattenrost für das Bett

    Betteinsatz / Hebehilfe mit Lattenrost für das Bett

    © m2 Mühle Pflegebetten

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Für Menschen, die sich nur bedingt selbst im Bett bewegen können, bei denen jedoch regelmäßige Positionswechsel von Oberkörper und Beinen erforderlich sind. Auch für über weite Teile des Tages bettlägerige Pflegebedürftige, wenn die Pflege ganz oder teilweise im Bett vorgenommen werden muss.

Dieses System ist besonders dann geeignet, wenn das vorhandene Bett weiter genutzt werden soll (z.B. Ehebett).

  • Standardgröße: Die Standardgröße des Einlegerahmens ist auf die Liegefläche 90 cm x 200 cm angepasst.
  • Sondergrößen: Es gibt Sondergrößen bis 140 cm Breite.
  • Liegeflächenverstellung: Je nach Modell ist eine drei- bis fünffache Verstellung der Liegefläche möglich.
  • Bedienung: Die Steuerung erfolgt meist über Handschalter (mit Kabel), ist aber auch kabellos über Fernbedienung erhältlich.
  • Belastbarkeit / Standardmodell: je nach Modell bis 200 kg
  • Schwerlast-Einlegerahmen: Es gibt elektrisch verstellbare Einlegerahmen mit einer erhöhten Tragkraft von mindestens 250 kg Arbeitslast, die meistens auch mit einer breiteren Liegefläche ausgestattet sind.
  • Einlegerahmen mit Sitz- und Schwenkfunktion: Es kann in einen vorhandenen Bettrahmen ein elektrisch verstellbarer Einlegerahmen eingebaut werden, der mit der zusätzlichen Funktion einer drehbaren Liegefläche ausgestattet ist.

Nachteile des Einlegerahmens:

  • Es sind keine integrierten Seitengitter vorhanden.
  • Der elektrische Einlegerahmen hat ein hohes Eigengewicht, ein Verschieben bzw. Bewegen des Bettes ist nicht möglich.
  • Wird der Einlegerahmen in einem Ehebett genutzt, kann der Pflegebedürftige nur von einer Seite des Bettes gepflegt werden. Das kann z. B. beim Lagern Schwierigkeiten mit sich bringen.

Vorteil des Einlegerahmens ist die äußerlich kaum wahrnehmbare Veränderung der Wohnsituation.
 

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einlegerahmen, auch mit erhöhter Tragfähigkeit, sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.