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Ratgeber "Tellerranderhöhungen"

Auf einen vorhandenen, handelsüblichen Teller kann eine Tellerranderhöhung aus Kunststoff geklemmt werden. Sie umschließt circa dreiviertel des Tellerrandes. Die Speisen werden gegen den erhöhten, leicht nach innen gewölbten Rand geschoben und können so leichter mit einer Gabel oder einem Löffel aufgenommen werden.

Hilfsmittelbeispiele

  • Links ein tiefer Teller mit breitem Rand, auf den eine halbkreisförmige Erhöhung geklemmt ist, rechts das Erhöhungsteil ohne Teller

    Teller mit aufgesetzter Tellerranderhöhung

    © Barrierefrei Leben e.V.
  • rote Tellerranderhöhung mit drei Klammern zum Aufsetzen auf den Tellerrand

    Tellerranderhöhung zum Aufsetzen auf den Tellerrand

    © Ornamin – Das Familiengeschirr

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Eine Tellerranderhöhung ist für Personen, die nur mit einer Hand essen können, bei Koordinationsschwierigkeiten und für stark seheingeschränkte Personen vom Vorteil.

  • Die Varianten unterscheiden sich in ihrer Form voneinander. Der Rand des Hilfsmittels kann senkrecht verlaufen oder auch nach innen gewölbt sein.
  • Es gibt die Tellerranderhöhungen in unterschiedlichen Farben, vorrangig werden sie in weiß, aber auch in rot, blau und durchsichtig angeboten.

  • Es erfordert eine gewisse Geschicklichkeit, die Tellerranderhöhung an den Teller zu klemmen. Gegebenenfalls muss diese Tätigkeit von einer Hilfsperson übernommen werden.
  • Bei der Nahrungsaufnahme sollte immer eine aufrechte Sitzhaltung eingenommen werden. Eine passende Sitzgelegenheit (kein Bett) und ein ausreichend großer Tisch sind unbedingt notwendig.
  • Der Hilfsmittelnutzer muss über eine gewisse Fingerfertigkeit verfügen, weshalb der Hilfsmitteleinsatz geübt werden sollte. Falls der Nutzer nicht in der Lage ist, selbständig zu üben, kann auch eine Ergotherapeutin ein ärztlich verordnetes Selbsthilfetraining durchführen.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Tellerranderhöhungen sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt (Suchbegriff: Einhänder). Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.