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Ratgeber "Achselstützen"

Achselstützen haben eine leicht gebogene, gepolsterte Achselauflage, einen Handgriff und eine Stockverbindung zum Boden. Am Ende des Stocks befindet sich eine Gummikapsel / ein Gummistopper. Die Abstützung erfolgt über die Achseln (unterhalb des Schultergelenkes) und zu einem geringeren Teil über die Handgriffe.

Achselstützen müssen immer beidseitig angewendet werden. Sie erlauben eine größtmögliche Gehsicherheit bei völliger Entlastung eines oder beider Gliedmaßen in der Gehphase.

Hilfsmittelbeispiel

Achselstütze mir weich gepolsterter Armauflage und Griffpolster

Achselstütze mir weich gepolsterter Armauflage und Griffpolster

© Ossenberg

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Für Personen mit einer erheblichen Gehbehinderung, die eine Teil- bzw. Vollentlastung eines oder beider Beine benötigen und keine andere Gehhilfe benutzen können. Z.B nach Unfällen, Operationen oder orthopädischer Erkrankungen und Beschwerden in den Händen und/oder Handgelenken.

  • Für unterschiedliches Benutzergewicht (je nach Modell bis 200 kg möglich)
  • Größe: in verschiedenen Größen lieferbar (für Kinder, Jugendliche und Erwachsene), außerdem höheneinstellbar
  • Material der Achselstützen: Leichtmetall oder Holz
  • Achselpolster: PU-Schaum
  • Griffe: PU-Schaum oder Holt, anatomisch geformt erhältlich

Die Einstellung der Achselstützen und eine Gangschulung sollten über eine/n Physiotherapeuten/in erfolgen.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Achselstützen (Produktgruppe Gehhilfe) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.