Kontextnavigation überspringen

Ratgeber "Therapiestühle für Kinder"

Durch die Nutzung eines Therapiestuhles wird ein sicheres Sitzen in optimaler Position ermöglicht. Therapiestühle schaffen eine gute Ausgangsposition, damit Kinder vorhandene Fähigkeiten einsetzen oder diese erlernen können (z.B. Benutzung der Hände, Essen). Die Stühle können an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden, da sie in mehreren Bereichen verstellbar sind (z.B. Sitzhöhe/Sitztiefe, Breite der Armlehnen Höhe der Rückenlehne und der Schiebegriffe). Darüber hinaus gibt es viele Zubehörteile wie z.B. verstellbare Thorax-Pelotten, Hüft- und Kniepelotten, Abduktionskeile, Positionierungssysteme, Therapietische und Kopfstützen.

Hilfsmittelbeispiele

  • Stuhl auf 4 Rädern, variante 1 in einfacher Ausführung, Variante 2 mit Zubehör wie Kopfstütze und Seitenpolstern

    Activity Chair zum Abbau von physischen und psychischen Spannungen durch Bewegung

    © Schuchmann
  • Ein Junge sitzt auf demTherapiestuhl am Tisch, eine Frau beugt sich zu ihm herunter

    Kinder-Therapiestuhl für dynamisches, aktives Sitzen

    © Schuchmann
  • Therapiestuhl für Kinder zur Stabilisierung des Rumpfes

    Therapiestuhl für Kinder zur Stabilisierung des Rumpfes

    © Thomashilfen
  • Therapiestuhl mit sehr kleinem Kind und vor ihm sitzender Frau

    Therapiestuhl für die Kleinsten

    © Schuchmann
  • Stuhlansichten, mit und ohne Kind. Stuhl auf 4 Rollen mit Kopfstütze und Seitenpolstern

    Therapiestuhl zum Mitwachsen mit vielen Optionen, Größen- und Verstellmöglichkeiten

    © Schuchmann
  • Kindertherapiestuhl

    Kindertherapiestuhl für das aktive physiologische Sitzen am Tisch

    © Thomashilfen

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Für Kinder mit Lähmungen oder erheblichen Kraftminderungen der Rumpfhaltemuskulatur.

  • Material: meist Metall / Kunststoff, teilweise Holz
  • Sitz: verschiedene Sitzgrößen, mit unterschiedlichen Polsterungen
  • Unterschiedliche Sitz- und Rückenformen
  • Sitzhöhe: fest, manuell einstellbar oder über Gasdruckfeder höhenverstellbar
  • Sitzgestell: feststehend, fahrbar oder auch mit Schaukelkufen
  • Sitzeinheit: starr oder verstellbar (Sitzwinkel-Verstellung nach vorne in eine aktive Sitzposition und nach hinten in eine entspannte Ruheposition)

  • Für die Auswahl des richtigen Therapiestuhls sollten die individuellen Bedürfnisse des Kindes ermittelt werden. Es ist ratsam gemeinsam mit den Eltern, den Therapeuten und dem Sanitätshaus eine optimale Lösung zu finden. Ein Bedarfsermittlungsbogen kann dabei hilfreich sein.
    Link: Rehakind-Bedarfsermittlungsbogen
  • Therapiestühle sind nur sinnvoll, wenn ein längeres Sitzen im Stuhl möglich ist und dadurch die Verordnung einer Sitzschale entfällt.
  • Eine Wachstumslenkung oder eine Korrektur von Fehlhaltungen ist mit diesem Hilfsmittel nicht möglich.

© Schuchmann

Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Kinder-Therapiestühle (Produktgruppe Sitzhilfen) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.