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Ratgeber "Trippelrollstühle"

Trippelrollstühle sind eine Variante der Adaptivrollstühle. Sie werden vom Nutzer mit Hilfe der Füße fortbewegt. Die Sitzhöhe dieser Rollstühle ist niedriger und die Sitztiefe etwas kürzer als bei Standard-Rollstühlen. Außerdem sind die Lenkräder etwas weiter nach außen gesetzt. Dadurch hat der Rollstuhlnutzer bessere Möglichkeiten, sich selbständig in sitzender Position mit Hilfe seiner Füße fortzubewegen (zu "trippeln").

Hilfsmittelbeispiele

  • Trippelrollstuhl auf vier Rädern, mit Schiebegriff

    Trippelrollstuhl

    © Bräunig
  • Trippelrollstuhl für den kombinierten Einsatz von Fuß- und Armkräften

    Trippelrollstuhl für den kombinierten Einsatz von Fuß- und Armkräften

    © Bräunig
  • Trippelrollstuhl für Menschen mit einer Halbseitenlähmung, mit nur einer Fußstütze, rechts

    Trippelrollstuhl für Menschen mit einer Halbseitenlähmung

    © Meyra
  • Dieser Rollstuhl wird auch als Trippelrollstuhl-Modell angeboten

    Dieser Rollstuhl wird auch als Trippelrollstuhl-Modell angeboten

    © Sunrise Medical
  • Stuhl mit Rollen Lübeck

    Ein Stuhl mit Rollen der eigenständig per Trippeln und auch als Schieberollstuhl verwendet werden kann.

    © Devita

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Der Rollstuhl wird eingesetzt, um sich in der Wohnung selbständig fortzubewegen und die Wohnung zu verlassen. Das Hilfsmittel eignet sich für Personen, die ihre Beine noch bewegen können, aber nicht mehr in der Lage sind, sich selbständig mit einer Gehhilfe fortzubewegen. Außerdem werden die Trippelrollstühle für Menschen mit einer Halbseitenlähmung genutzt, die den Rollstuhl mit einer Hand und einem Bein antreiben können.

  • Gewicht: je nach verwendetem Material, Größe und Zubehör 13 kg – 18 kg
  • Material: meist Aluminium, teilweise mit Teilen aus Plastik
  • Verschiedene Anpass- und Einstellmöglichkeiten, die Rollstühle werden nach den Körpermaßen und den behinderungsbedingten Anforderungen des Nutzers (Sitzbreite, Sitztiefe, Sitzhöhe, Rückenlehnhöhe) gebaut und angepasst.
  • Zubehörteile sind wählbar, z.B.: verschiedene Armlehnen, unterschiedliche Rückenlehnen, höhenverstellbare Schiebegriffe, Trommelbremse für Begleitperson, anpassbare Rückenbespannung, verschiedene Beinstützen und Fußplatten, Kippschutz.

  • Der Rollstuhl muss an die persönlichen Bedürfnisse des Nutzers angepasst werden. Die Sitzbreite, Sitzhöhe, Sitztiefe und Rückenlehnhöhe werden deshalb von einem Sanitätshaus-Mitarbeiter ausgemessen, außerdem sollte die Wahl der Zubehörteile abgesprochen werden.
  • Besonders wichtig ist die richtige Anpassung der Sitzhöhe (inklusive des Sitzkissens): Der Nutzer sollte in sitzender Haltung eine 90 Grad Hüft-, Knie- und Fußbeugung einnehmen und mit den Füßen vollständigen Bodenkontakt haben.

    Vorteil:
    Der Nutzer kann sich gut mit Hilfe der Beine/Füße fortbewegen und rutscht nicht aus dem Rollstuhl. Ein Herausrutschen passiert, wenn der Nutzer beim sitzenden Fortbewegen nur mit den Zehenspitzen auf den Boden kommt.

    Nachteil:
    Aufgrund der niedrigen Sitzhöhe ist das Aufstehen vom Rollstuhl schwieriger als bei einer normalen Sitzhöhe.
    Außerdem ist der Einsatz der Fußstützen im Außenbereich schwieriger. Die Fußstützen befinden sich relativ dicht am Boden und können bei Hindernissen (z. B. nicht voll abgesenkte Gehwege) aufsetzen.
  • Ein Rollstuhlsitzkissen wird extra ausgewählt und bei dem Kostenträger beantragt. Das Kissen muss den behinderungsbedingten Anforderungen (z. B. Vorbeugung eines Druckgeschwüres, Dekubitusprophylaxe) entsprechen. Siehe auch „Sitzen im Rollstuhl“ und „Vermeiden von Druckgeschwüren im Rollstuhl“.
  • Die selbständige Rollstuhlnutzung sollte geübt werden, um Fehlbelastungen zu vermeiden und eine größtmögliche Selbständigkeit zu erlangen. Es werden dafür spezielle Mobilitäts- und Rollstuhl-Trainingskurse angeboten (Link zu Kursangeboten).
    Die Kosten für die Kurse werden teilweise von den Krankenkassen übernommen. Auch können Ergo- oder Physiotherapeuten ein ärztlich verordnetes Rollstuhltraining durchführen.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: EinigeTrippelrollstühle (Produktgruppe Kranken-/Behindertenfahrzeuge) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.