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Ratgeber "Badebekleidung für Wassertherapie"

Eine Wassertherapie-Hose oder ein Wassertherapie–Anzug wird individuell auf Maß gefertigt und liegt deshalb sehr eng an. Er ist aus dickem Neoprenmaterial genäht. Zum leichteren An-und Ausziehen verfügt er über Reißverschlüsse und Klettverschlüsse. Der Anzug/die Hose dient als Wärmeschutz und Inkontinenzschutz, außerdem schützt und stabilisiert er Gelenke und Muskelpartien.

 

Hilfsmittelbeispiele

  • Therapiebadehose mit durchgehendem Reißverschluss

    Therapiebadehose mit durchgehendem Reißverschluss

    © suprima
  • Therapiebadehose mit Reißverschluss

    Therapiebadehose mit Reißverschluss

    © suprima
  • Therapiebadeanzug mit Reißverschluss

    Therapiebadeanzug mit Reißverschluss

    © suprima

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Wassertherapieanzüge oder –hosen werden während einer Wassertherapie getragen. Sie sind besonders geeignet für Rollstuhlfahrer, bewegungseingeschränkte Personen mit Gelenk-/ Bindegewebserkrankungen oder Schmerzen in den Muskeln oder Sehnen und für Inkontinente.

  • Für Kinder und Erwachsenen
  • Als Hose oder Anzug erhältlich
  • Unterschiedliches Design

Wenn Sie gesetzlich versichert sind:
Ein Zuschuss zu Wassertherapiehosen kann dann gewährleistet werden, wenn derartige Produkte bei Inkontinenten für Übungsbehandlungen im Wasser oder zur Krankengymnastik im Bewegungsbad auf der Grundlage des § 32 SGB V benötigt werden. Eine ähnliche Bewertung ergibt sich für schulpflichtige, inkontinente Kinder, die am Schwimmen im Rahmen der Schulpflicht teilnehmen. Die Höhe des Zuschusses ist individuell zu prüfen.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.