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Ratgeber "Mehrfußgehhilfen"

Bei Mehrfußgehhilfen handelt es sich um Gehstöcke mit drei, vier bzw. fünf Füßen. Ein oder mehrere Füße sind nach außen abgewinkelt, so dass eine möglichst große Unterstützungsfläche entsteht. Durch die größere Unterstützungsfläche bietet die Gehhilfe eine deutlich größere Standsicherheit als ein normaler Gehstock.
Die Handgriffe gibt es in unterschiedlichen Ausführungen. Sie stehen waagerecht zum Schaft. Der Schaft ist im oberen Bereich meist geschwungen.

Die Mehrfußgehhilfen sind nicht so leicht und handlich. Außerdem ist ein normales, flüssiges Gangbild mit diesem Hilfsmittel nicht möglich.

Hilfsmittelbeispiel

Ein Gehstock mit vier Füßen und Schlaufe am Griff

Vierfuß-Gehstütze/Gehstock

© Thomashilfen

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Für Personen, die im aktiven und passiven Bewegungsapparat eingeschränkt sind und deshalb eine Gehbehinderung haben. Bei Koordinationsschwierigkeiten in der Laufphase in Verbindung mit Gleichgewichtsstörungen durch z.B. Herz-Kreislauf-Krankheiten, neurologische Störungen, zeitweilige Schwächezustände. Außerdem für Personen geeignet, die nur einen Arm zur Verfügung haben und mehr Halt beim Gehen benötigen (z. B. durch Halbseitenlähmung).

  • Für unterschiedliches Benutzergewicht (je nach Modell bis 270 kg möglich)
  • Mit drei, vier oder fünf Füßen erhältlich
  • Material: Leichtmetall oder Stahl
  • Griff: unterschiedliche Formen (z. B. anatomisch geformt, Derbygriff oder Rundhandgriff)

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Mehrfußgehhilfen sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.