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Ratgeber "Greifzangen (Greifhilfen)"

Die Greifzange wird auch als „Helfende Hand“ bezeichnet. Sie ermöglicht das Aufheben und Heranholen von Gegenständen und kann auch beim An- und Ausziehen hilfreich sein.

Die Greifhilfe besteht aus einem Stab, der auf der einen Seite mit einem Handgriff und auf der anderen Seite mit einer Greifklaue ausgestattet ist. Der Handgriff weist einen Öffnungs- bzw. Schließmechanismus auf, mit dem sich die Greifklaue bewegen lässt. Die Kraftübertragung erfolgt über einen Federmechanismus, der durch Ziehen oder Drücken eines entsprechenden Hebels ausgelöst wird.

Hilfsmittelbeispiele

  • Greifzange für Menschen mit eingeschränkter Hand- und Armfunktion

    © Etac
  • Durch den an der Zange zusätzlich befestigten Ankleidehaken wird das tägliche Anziehen wesentlich erleichtert.

    Durch den an der Zange zusätzlich befestigten Ankleidehaken wird das tägliche Anziehen wesentlich erleichtert.

    © rehastage
  • Der integrierte Abzug ist leicht zu bedienen.

    Greifhilfe mit Arthritisgriff

    © Ossenberg
  • Zwei unterschiedlich lange Greifhilfen und das IGAP Logo Alltagstauglich geprüft.

    Greifhilfen

    © Thomas Hilfen Shop GmbH
  • Fünf Greifzangen in unterschiedlichen Farben und Längen

    Greifzangen

    © Thomashilfen

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Die Greifhilfe verlängert die Reichweite von Personen mit Bewegungseinschränkungen in den Armen, in der Hüfte oder in den Knien.

  • Reichweite: die Längen der Greifzangen liegen zwischen 40 cm und 80 cm
  • Material und Gewicht: Stahl- oder Aluminiumrohr, Kunststoff, dementsprechend ist auch das Gewicht unterschiedlich
  • Es gibt zwei unterschiedliche Greifzangen-Arten:

    Aktive Zange: Bei aktiven Zangen muss man den Hebel selbst drücken, um ein Objekt zu greifen.

    Passive Zange: Bei passiven Konstruktionen schließt die Zange beim Loslassen des Hebels und die Zange hält den Gegenstand durch einen Federzug fest. Diese Version wird für Personen mit verminderter Greifkraft eingesetzt.
  • Griffgestaltung: Greifzangen haben meist einen Pistolengriff.
  • Greifklauen: Je nach Einsatzzweck und den zu greifenden Objekten kann der Zangenkopf mit Greiflippen aus Gummi, mit einem Magneten oder mit rutschsicherem Material ausgestattet sein.
  • Mögliche zusätzliche Ausstattungen: klappbar, feststellbar zum Fixieren des Greifguts

Die Benutzung des Hilfsmittels erfordert eine gewisse Fingerfertigkeit, weshalb der Hilfsmitteleinsatz geübt werden sollte. Falls die Person nicht in der Lage ist, selbständig zu üben, kann auch ein/-e Ergotherapeut/-in ein ärztlich verordnetes Ankleidetraining durchführen.

Auch Würstchen-/Grillzangen können zum Aufheben oder Heranholen von Gegenständen eingesetzt werden. Lange, umgedrehte Schuhlöffel mit Haken sind zum Heranholen ebenfalls geeignet.

© Rheumaliga Schweiz

Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Greifhilfen sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.