Mögliche Kostenträger für die Versorgung mit Hilfsmitteln / Technischen Hilfen

Die folgenden Ausführungen informieren Sie über die Zuständigkeit von Kostenträgern für Hilfsmittel für den privaten-häuslichen Bereich.

Bei der Beantragung sei angemerkt, dass es viele Hilfsmittel gibt, die Sie in Ihrer Selbständigkeit unterstützen, die aber für Kostenträger sogenannte "Gegenstände des täglichen Lebens" sind und von daher grundsätzlich nicht übernommen werden. Hierzu zählen zum Beispiel Esshilfen oder Aufstehsessel. Erkundigen Sie sich daher vor Antragstellung, ob überhaupt eine Aussicht auf Kostenübernahme besteht. Sie können sonst wichtige Zeit verlieren.

Gesetzliche Krankenversicherung

Hilfsmittel beantragen

Symbolbild Alexas_pixabay.com: Person mit Rollator, Münzen, hinzugefügter Schriftzug "gesetzliche Krankenversicherung"

Eine ärztlich verordnete technische Hilfe wird in der Regel bewilligt, wenn es dafür eine Hilfsmittelnummer gibt.

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Private Krankenversicherung

Hilfsmittel beantragen

Symbolbild Alexas_pixabay.com: Person mit Rollator, Münzen, hinzugefügter Schriftzug "privatee Krankenversicherung"

Die Versorgung mit Hilfsmitteln hängt hier maßgeblich vom individuell abgeschlossenen Vertrag ab.

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Gesetzliche & private Pflegeversicherung

Hilfsmittel beantragen

Symbolbild Alexas_pixabay.com: Person mit Rollator, Münzen, hinzugefügter Schriftzug "gesetzliche und private Pflegeversicherung"

Erhält ein Pflegebedürftiger Leistungen von der Pflegekasse, sind über diese die Pflegehilfsmittel formlos zu beantragen.

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Gesetzliche Unfallversicherung

Hilfsmittel beantragen

Symbolbild Alexas_pixabay.com: Person mit Rollator, Münzen, hinzugefügter Schriftzug "gesetzliche Unfallversicherung"

Die Versicherten werden mit den Hilfsmitteln versorgt, die wegen des Gesundheitsschadens erforderlich sind.

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Sozial- und Grundsicherungsamt

Übernahme von Restkosten

Symbolbild Alexas_pixabay.com: Person mit Rollator, Münzen, hinzugefügter Schriftzug "sozial- und Grundsicherungsamt"

Wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist, verbleibt das Grundsicherungs- und Sozialamt.

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