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Ratgeber "Gehwagen"

Der Gehwagen mit eingebautem Sitz bietet sturzgefährdeten Personen mehr Sicherheit. Das Hilfsmittel kann sowohl als Gehhilfe als auch als Sitzgelegenheit genutzt werden.

Das Gerät ist aus Kunststoffrohren gefertigt und mit sechs schwenkbaren Doppellaufrollen (mit Feststellbremse) ausgestattet. An dem höhenverstellbaren Rahmen befindet sich ein Polstersitz mit Rückenlehne. Durch einen Sicherheitsbügel wird der Rahmen geschlossen. Ein Gurt, der zwischen den Beinen verläuft, fängt die Person bei einem Sturz ab.

Hilfsmittelbeispiel

Gehwagen für demente und sturzgefährdete Menschen

Gehwagen für demente und sturzgefährdete Menschen

© RCN

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Als Gehhilfe für pflegebedürftige Personen, die eine Gehbehinderung und gleichzeitig eine Koordinations- / Gleichgewichtsstörung (Fallneigung) haben.

  • Unterschiedliche Größen
  • Mit Handauflage oder auch mit Unterarmauflage
  • Zubehör: Zusatzpolster für Sitzfläche, integrierte Ablage/Therapietisch, Gurtpolster, Fußstütze, Anfahrschutz

  • Für die Auswahl des richtigen Gerätes sollte auf jeden Fall der behandelnde Therapeut mit einbezogen werden. Eine Erprobung des Gerätes vor Beantragung ist sinnvoll.
  • Der Gehwagen muss in der Höhe eingestellt und der Hilfsmitteleinsatz geübt werden. Dieses sollte in der Anfangsphase immer durch einen geschulten Therapeuten (Ergo- oder Physiotherapeuten) durchgeführt werden.
  • Bei Personen mit einer Fallneigung sollte die Nutzung des Gerätes nie ohne Aufsicht stattfinden.

© RCN

Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Gehwagen sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.