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Ratgeber "Becher mit Trinkschlauch"

Für bettlägerige Personen ohne Greiffunktion gibt es einen Spezialbecher. Der standfeste Keramikbecher ist konisch zulaufend und sehr schwer. Er ist mit einem Deckel und einem sehr langen, stabilen Trinkschlauch ausgestattet. Der Becher wird auf einen Pflegebetttisch gestellt und der lange Trinkschlauch wird zum Mundbereich des Pflegebedürftigen ausgerichtet. Durch eine leichte Kopfdrehung kann nun die Person den Schlauch in den Mund nehmen und die Flüssigkeit ansaugen. Der Trinkhalm ist mit einem Rücklaufstopp ausgestattet. Wird eine Flüssigkeit angesaugt und der Trinkvorgang dann unterbrochen, so kann die Flüssigkeit nicht zurück fließen. Das Ansaugen wird somit erleichtert, außerdem wird die Luftaufnahme beim Saugen verringert.

Hilfsmittelbeispiel

Becher mit Trinkschlauch

Becher mit Trinkschlauch

© Barrierefrei Leben e.V.

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Der Trinkbecher mit Trinkschlauch eignet sich für bettlägerige Personen, die ihre Hände nicht benutzen können. Zum Beispiel bei Lähmungen, sehr starkem Zittern, Koordinationsschwierigkeiten und/oder Schmerzen im Armbereich.

Uns ist nur die oben genannte Variante bekannt.

  • Beim Trinken mit Trinkhalmen/Trinkschläuchen kann es schneller zum Verschlucken kommen.
  • Vorsicht bei Schluckbeschwerden oder Schluckstörungen! In diesem Fall auf keinen Fall im Liegen trinken! Die bettlägerige Person sollte für das Trinken im Bett aufgesetzt werden. Der Kopf muss aufgerichtet sein und gegebenenfalls sollten Sitzhilfen oder Lagerungskissen zum Abstützen eingesetzt werden. Vorher sollte ein Arzt oder eine Logopädin gefragt werden.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Der Trinkbecher mit Trinkschlauch ist im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.