Reha-Karren werden eingesetzt, wenn übliche Kinderwagen zu klein sind und das Kind nicht oder noch nicht in der Lage ist, einen Rollstuhl selbständig zu fahren.
Reha-Karren bestehen aus einem kinderwagenähnlichen Untergestell und einer behinderungsgerechten Sitzeinheit. Zu Transportzwecken kann die Sitzeinheit vom faltbaren Fahrgestell demontiert werden. Das Fahrgestell ist meist mit vier Rädern ausgestattet. Es gibt aber auch dreirädrige Konstruktionen.
Die Sitzeinheit der Reha-Karre kann in der Größe, der Ausstattung und durch verschiedene Zubehörteile an die behinderungsgerechten Anforderungen des Kindes angepasst werden.
Hilfsmittelbeispiele
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Als Mobilitätshilfe für gehandicapte Kinder mit einer Gehbehinderung, die nicht oder noch nicht in der Lage sind, einen Rollstuhl selbständig fortzubewegen.
Verschiedene Größen, teilweise mitwachsend
Gewicht: je nach Größe, Ausstattung und Zubehör; Sitzeinheit ca. 10 kg, Fahrgestell ca. 10 kg
Belastbarkeit: je nach Modell und Größe bis zu 50 kg möglich
Sitz- und Rückenlehnverstellung bis hin zur vollständigen Liegeposition möglich
Unterschiedliche Kopfstütz-Systeme
Sitzeinheit: teilweise abnehmbar und drehbar
Polsterung und Bezug: unterschiedliche Härten, atmungsaktiv, waschbar, austauschbar
Räder: meist vierrädrig / auch dreirädrig möglich, unterschiedliche Größen, starr, schwenkbar oder auch mit feststellbaren Schwenkrädern, mit Ankipphilfe
Federung: mit und ohne
Fußauflage: einteiliges Fußbrett oder zweiteilige Fußstütze
Für die Auswahl der richtigen Reha-Karre sollten die individuellen Bedürfnisse des Kindes ermittelt werden. Es ist ratsam, gemeinsam mit den Eltern, den Therapeuten und dem Sanitätshaus eine optimale Lösung zu finden. Ein Bedarfsermittlungsbogen kann dabei hilfreich sein.
Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Reha-Karren (Produktgruppe Kranken- und Behindertenfahrzeuge) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Reha-Kinderwagen und Reha-Buggys sind in der Regel als Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V anzusehen. Die Gesetzliche Krankenversicherung kann sich bei bestimmten Voraussetzungen und bei Verordnung durch einen Arzt an den Kosten beteiligen. Krankenkassen geben dazu Auskunft.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.