Der Badewannengriff in Form einer langen Stange wird quer über die Wanne an die angrenzende Wand und die Wannenaußenfläche angebracht. Die Befestigung erfolgt mittels Vakuum-Saugtellern. Durch Umlegen eines Vakuum-Kipphebels saugen sich die Saugteller an der glatten Oberfläche fest. Mit Hilfe einer eingebauten Anzeige kann der Vakuumzustand, und damit die Festigkeit des Haltegriffs, kontrolliert werden.
Ratgeber "Mobile Griffe für die Badewanne"
Hilfsmittelbeispiele
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Für Menschen mit Bewegungseinschränkungen und /oder Kraftminderung der unteren Extremität (Hüfte, Knie) und ausreichend Kraft der oberen Extremität.
- Es gibt die Stange in unterschiedlichen Längen.
- Auf matten oder strukturierten Fliesen halten die Vakuum-Saugteller nur kurzzeitig. Auf diese Fliesen kann eine dünne Edelstahl-Platte geklebt werden (lässt sich mittels eines Heizluftföhnes wieder entfernen), auf der der Saugteller sehr gut hält.
Je nach Körpergewicht des Nutzers und Art der Belastung sollte geprüft werden, ob die Sicherheit noch gewährleistet ist.
Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Sicherheitsgriffe und Aufrichthilfen sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.
Oder: Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Das Produkt ist nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt. Trotzdem kann es von der Krankenkasse im Rahmen einer Einzelfallentscheidung bewilligt werden, wenn die Notwendigkeit vom Arzt begründet wird. Zusätzliche Begründungen durch z. B. Therapeuten können hilfreich sein.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.