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Ratgeber "Kinder-Stützgriffe"

Stützgriffe für Kinder sind speziell auf die kleinen Hände ausgerichtet. Sie sind in einem kleinen Rohrdurchmesser gefertigt und bieten somit bessere Nutzungsmöglichkeiten für Kinder.

Stützgriffe sind zur Unterstützung / Erleichterung beim Hinsetzen bzw. Aufstehen am WC-Becken oder am Waschbecken gedacht. Die Rohrkonstruktion mit Halterungen besteht aus Metall. Der Griff wird mit Schrauben fest an die Wand montiert und ragt im 90 Grad Winkel in den Raum. Meist sind die Stützgriffe zur Wand hin hochklappbar.

Hilfsmittelbeispiel

  • WC für Kinder mit Stützklappgriff

    Stützklappgriffe müssen sich optimal greifen lassen, sodass man sich leicht daran abstützen beziehungsweise hochziehen kann.

    © HEWI
  • Sicherheits-Stützgriff für Kinder

    Sicherheits-Stützgriff für Kinder

    © hergert

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Zur Förderung der Selbständigkeit für Kinder, die kurzzeitig Stehen können und über genügend Kraft in den Armen verfügen, jedoch Probleme beim Aufstehen haben, z.B. durch fehlende Kraft in den Beinen.

  • In unterschiedlichen Längen und Farben erhältlich, Rohrdurchmesser ca. 25 mm.
  • Starr oder zum Hockklappen. Die hochklappbaren Stützgriffe haben einen Fallschutz.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Stützgriffe sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.