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Ratgeber "Kinder-Haltegriffe"

Wandmontierte Haltegriffe unterstützen das Aufstehen / Hinsetzen und Stehen (z.B. am WC, am Waschbecken, in der Dusche oder der Badewanne). Sie bestehen aus einem gebogenen Rohr und aus mindestens zwei Wandhalterungen (je nach Länge). Haltegriffe für Kinder sind speziell auf die kleinen Hände ausgerichtet. Sie sind mit einem kleinen Rohrdurchmesser gefertigt und bieten somit bessere Nutzungsmöglichkeiten für Kinder.

Hilfsmittelbeispiele

  • Ein Kind hält sich fest an einem mmit Saugnäpfen an den Wandfliesen befestigtem Haltegriff

    Mobiler Haltegriff für Kinder

    © Roth
  • Mini-Haltegriff für Kinder

    Mini-Haltegriff für Kinder

    © hergert

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Für Kinder, die unsicher beim Stehen oder Aufstehen / Hinsetzen sind, jedoch über genügend Kraft in Händen und Armen verfügen, um sich festhalten oder hochziehen zu können.

  • In unterschiedlichen Längen und Farben erhältlich, Rohrdurchmesser ca. 25 mm
  • Material: Metall oder Kunststoff
  • Befestigung/Montage:

    - Schraubbefestigung (Rohrdurchmesser 25 mm)

    - Saugbefestigung: Mindestens zwei Saugteller werden zur Befestigung auf die vorgesehene, ganz glatte Fläche gedrückt und durch Umlegen eines Vakuum-Kipphebels saugen sie sich dann an der Oberfläche fest (Rohrdurchmesser 26 mm).

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Bei vorhandenem Pflegegrad kann der Haltegriff als Umbaumaßnahme über die Pflegekasse abgerechnet werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.