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Ratgeber "Seitenlagerungssysteme für die automatische Umlagerung (Antidekubitushilfe)"

Seitenlagerungssysteme bringen die pflegebedürftige Person automatisch in eine langsam wechselnde Seitenlagerungsposition von ca. 30° und dienen somit der Dekubitusprophylaxe (Dekubitusvorbeugung) und/oder -therapie.

Die Systeme sind in der Längsrichtung beweglich und werden über eine elektrische Steuerung bedient.

  • Umlagerungsbett zur Dekubitusprophylaxe

    Umlagerungsbett zur Dekubitusprophylaxe

    © m2 Mühle Pflegebetten
  • 30° - Seitenlagerungshilfe

    30° - Seitenlagerungshilfe

    © ADL
  • Antidekubitus Seitenlagerungssystem

    Antidekubitus Seitenlagerungssystem

    © AKS
  • Patientenwendesystem

    Patientenwendesystem für Pflegebetten

    © ato form

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Für Menschen, die sich nicht selbständig im Bett bewegen können und schon einen Dekubitus (Druckgeschwür) haben bzw. stark gefährdet sind. Risikofaktoren sind unter anderem: dauerndes / überwiegendes Liegen, Mobilitätseinschränkungen, fehlende Empfindung von Druckschmerz, Inkontinenz, Untergewicht usw.

  • Zwei-Kammer-Luftkissen-System:
    Die Systeme können in jedes vorhandene Pflegebett eingelegt werden und ersetzen in manchen Fällen die vorhandene Matratze. Das Hilfsmittel besteht aus einem Zwei-Kammer-Luftkissen und einem Kompressor. Die Luftkammern sind miteinander verbunden, um eine Zirkulation der Luft in einstellbaren Zeitspannen zu ermöglichen und den Pflegebedürftigen in verschiedene Lagerungspositionen zu bringen. Es werden auch 30° Luftkammersysteme angeboten, auf denen sich zusätzlich eine Weichlagerungsmatratze befindet, oder auch Seitenlagerungssysteme mit integriertem Wechseldruck.
  • Seitenlagerungsbetten / Umlagerungsbetten:
    Die Spezialbetten haben die gleichen Verstellmöglichkeiten wie Standard-Pflegebetten (elektrische Höhenverstellung, vierfach geteilte Liegefläche), zusätzlich kann die Liegefläche mit einer elektrischen Handsteuerung in der Neigung verändert werden. Dabei bewegt sich die gesamte Liegefläche in Längsrichtung nach links oder rechts. Intervalle und Liegezeiten können einprogrammiert werden.
  • Automatisches Bett-Wendesystem:
    Das System kann an fast jedes handelsübliche Pflegebett montiert werden. Es ermöglicht eine schonende Umlagerung des Pflegebedürftigen. Zwei abklappbare Metallrahmen werden links und rechts an das vorhandene Bett montiert. An den beiden Konstruktionen befindet sich jeweils eine elektrische Aufrollmechanik für ein überbreites Bettlaken. Der Pflegebedürftige wird auf das Laken gebettet. Dieses kann durch die Betätigung eines Handschalters auf der einen Längsseite aufgerollt und auf der anderen Seite entrollt werden. Dadurch wird die pflegebedürftige Person auf dem Laken nach rechts oder links bewegt und kann so auch in eine Seitenlage gebracht werden.

  • Bei sehr stark mobilitätseingeschränkten Menschen sollte die Lagerung zusätzlich von einer Person durchgeführt / ergänzt werden. Das automatische Seitenlagerungssystem dient bei diesen Fällen nur zur Unterstützung der Lagerung.
  • Wird das System in einem Bett mit Seitengitter genutzt, so ist auf eine ausreichende Höhe und einer Polsterung der Seitengitter zu achten.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Seitenlagerungsgeräte (Produktgruppen Hilfsmittel gegen Dekubitus / Ganzkörper / Dynamische Liegehilfe) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.