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Ratgeber "Badumbau bei Rollstuhlnutzung: Badewanne"

Der Einbau einer Badewanne sollte entsprechend der DIN 18040-2 "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen: Wohnungen" erfolgen. Sinngemäß ergeben sich daraus folgende Empfehlungen:

Umbaubeispiel: Neben einem bodengleichen Duschbereich wurde, z.B. für Rollstuhlnutzer mit einer Restgehfähigkeit oder andere Bewohner, eine Badewanne mit Tür eingebaut.

Badewanne mit Tür für Rollstuhlnutzer mit einer Restgehfähigkeit

  • Vor der Badewanne ist eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm vorzusehen. Die Bewegungsfläche darf sich mit anderen Bewegungsflächen überschneiden.
  • Die für den Einsatz eines Decken- oder Wandliftsystems erforderliche Tragfähigkeit der Decken und der Wände sollte beim Umbau berücksichtigt werden. Falls ein fahrbares Liftsystem eingesetzt wird, sollte die Badewanne für den Lifter unterfahrbar montiert werden.
  • Falls keine Badewanne eingebaut wird, sollte diese nachträglich, z.B. im Bereich der Dusche, aufgestellt werden können.

Antworten zu häufig gestellten Fragen:

  • Häufig gestellt wird die Frage "Badewanne oder Dusche?". Ideal ist es, wenn das Bad mit einer Badewanne und einem bodengleichem Duschplatz ausgestattet werden kann. Wenn dies nicht möglich ist, dann bietet eine Dusche in der Regel mehr Vorteile. Es gibt aber auch Gründe bzw. Erkrankungen, die eher für eine Badewanne (Liegebadewanne, Sitzbadewanne mit Tür, Hebebadewanne etc.) sprechen. 
  • Zur Vermeidung von Stürzen sollte die Oberfläche der Wanne rutschhemmend sein.
  • Für den Transfer ins Bad beziehungsweise für das Umsetzen vom Rollstuhl in die Badewanne können z.B. fahrbare Liftsysteme, Deckenliftsysteme oder Wandlifter eingesetzt werden. Neben den erforderlichen Bewegungsflächen sind tragfähige Wände und Decken oder die Unterfahrbarkeit von Badewannen mit fahrbaren Liftsystemen zu berücksichtigen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite Tipps "Badewanne".