Ein Plattformschrägaufzug wird üblicherweise an der Innenseite des Treppenhauses montiert. Die Plattform ist mit dem Rollstuhl befahrbar. Für schwere E-Rollstühle muss eine entsprechend große und stabile Plattform gewählt werden. Die Nutzung erfolgt über eine Bedieneinheit an der Plattform bzw. per Funkfernbedienung. Wenn der Schrägaufzug nicht in Betrieb ist, kann die Plattform hochgeklappt werden, um Platz zu sparen. Zur Sicherheit sind die Plattformen mit einem Schutzbügel ausgestattet.
Die Treppenbreite sollte mindestens 110 cm – besser 120 cm – betragen. Dieses Maß ist ausreichend für den Einbau eines Plattformliftes mit einer Breite von 80 cm, vorausgesetzt, der Plattformantrieb befindet sich am unteren oder oberen Ende der Treppe. Bei gewendelten Treppen wird in den Kurven ausreichend Platz für die Plattform benötigt.
Als Bewegungs-, Rangier- und Wartefläche sollte vor und nach der Treppe ein Platz von 150 cm x 150 cm vorhanden sein.