DIN-Regelungen für barrierefreie Freisitze
Entsprechend der DIN 18040-2 sollten Freisitze wie Terrasse, Loggia oder Balkon barrierefrei nutzbar sein.
Der Freisitz muss von der Wohnung aus schwellenlos erreichbar sein und eine ausreichende Bewegungsfläche haben. Ausreichend ist eine Bewegungsfläche von 120 cm x 120 cm, bei Rollstuhlnutzung 150 cm x 150 cm.
Brüstungen von Freisitzen sollten mindestens teilweise ab 60 cm über OKFF (Oberkante fertiger Fußboden) eine Durchsicht ermöglichen.