Ratgeber "Niveauausgleich zwischen Geschossfußboden und Terrasse / Balkon"
Für Kinder, Senioren und für Nutzer eines Rollators oder eines Rollstuhls ist ein barrierefreier Zugang zur Terrasse, zum Garten oder zum Balkon sehr wichtig. Ein schwellen- und stufenfreier Zugang zur Terrasse oder zum Balkon scheitert erfahrungsgemäß oft am Höhenunterschied zum Geschossfußboden. Hier kann Abhilfe geschaffen werden.
Bei der Höhenanpassung des Balkonbodens ist neben den DIN-Normen für das barrierefreie Bauen auch die DIN 18195 für Bauwerksabdichtungen zu beachten. Diese DIN fordert Anschlusshöhen von Abdichtungen im Tür- und Wandbereich von mindestens 15 cm ab Oberkante Belag. Eine Verringerung der Anschlusshöhen ist gemäß Teil 5 der DIN 18195 möglich, "wenn bedingt durch die örtlichen Verhältnisse jederzeit ein einwandfreier Wasserablauf im Türbereich sichergestellt ist." Die schnelle und rückstaufreie Entwässerung muss unmittelbar im Türbereich erfolgen, z.B. durch Drainroste, die direkt vor der Balkontür eingebaut werden. Wenn nicht der gesamte Balkonbelag erhöht wird, sondern der Höhenausgleich durch einen Holzlattenrost erfolgt, kann das Wasser auch durch die Spalten ablaufen.
Der Balkon kann stufenfrei angepasst werden z.B. durch
Aufständerung mit einem Holz- oder Metallgitterrost Ein Gitterrost (Gräting) kann aus mehreren Elementen bestehen und ist leicht rückbaubar. Die Oberfläche muss rutschhemmende Eigenschaften haben. Ein Rost kann aus Latten und Brettern / Dielen gezimmert werden. Geeignet sind z.B. folgende Holzarten: Robinie, Lärche, Douglasie oder Eiche. Die Spaltbreite sollte minimal 8 mm betragen, damit Regen- und Schmelzwasser ablaufen kann. Verwendet werden sollten nur rostfreie Schrauben.
Verlegen von Platten Gut geeignet sind rutschfeste Fallschutzbeläge. Die Beläge sollten fest verlegbar und wasserabführend sein. Die Abführung des Regen- und Schmelzwassers muss gewährleistet sein. Angeboten werden z.B. wasserdurchlässige Kautschuk-Elastikplatten.
Wenn der Balkonboden erhöht wird, muss das Balkongeländer zur Sicherheit ebenfalls erhöht werden (Bauordnung beachten!).
Die stufenfreie Erschließung der Terrasse ist z.B. möglich durch
Bodenaufschüttung Dazu wird der vorhandene Belag entfernt, der Boden in der benötigen Höhe aufgeschüttet und der alte Belag wieder verlegt. Wenn technisch nicht vermeidbar, ist eine Schwelle von maximal 2 cm hinnehmbar. Wenn die Terrasse an das Niveau des Erdgeschossfußbodens angeglichen wird, muss jederzeit ein einwandfreier Wasserablauf sichergestellt werden. Dazu muss ein Drainagesystem mit rückstaufreiem Wasserableitungsvermögen zwischen Tür und Terrasse eingebaut werden. Die Entwässerungsrinnen und Drainroste müssen auch bei extremen Witterungsverhältnissen den Wasserabfluss ermöglichen. Es muss gewährleistet sein, dass kein Wasser (Schlagregenwasser, Dauerregenwasser, Spritzwasser, Fassadenwasser, Schneewasser etc.) in den Raum gelangen kann. Die Abdichtung der Hauswand muss sichergestellt sein, die Wände dürfen nicht durchfeuchtet werden. Diese Anforderungen sind nach dem Stand der Technik bei fachgerechter und sorgfältiger Ausführung machbar.
Bau einer Rampe Falls die Terrasse sehr groß und eine komplette Bodenerhöhung zu aufwendig erscheint, kann ein Teil der Terrasse als rampenartiger Weg zur Tür umgebaut werden. Vor der Terrassentür sollte ein Podest in der Größe von mindestens 150 cm x 150 cm aufgeschüttet werden, damit dem Rollstuhlnutzer das Öffnen und Schließen der Tür leicht fällt. (siehe Rampe)