Leistungen zur Wohnungsanpassung an Behinderungen durch Rentenversicherungsträger und Integrationsämter

Schwerbehinderte Menschen, die berufstätig sind, haben Anspruch auf Kostenzuschuss gegenüber dem jeweils zuständigen Rehabilitationsträger nur für behindertengerechte Umbaumaßnahmen, die mit dem Erreichen des Arbeitsplatzes, also mit dem Arbeitsweg, im Zusammenhang stehen. Dies kann z. B. ein Treppenlift oder die Herstellung einer Rampe vor der Wohnungs- oder Haustür sein.
Hat der Arbeitnehmer bereits mehr als 15 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet, ist seine zuständige Rentenversicherung (z. B. Deutsche Rentenversicherung Bund / früher BfA), Deutsche Rentenversicherung Nord (früher LVA) usw. der Ansprechpartner.
Für schwerbehinderte Menschen, die erstmals nach Eintritt der Behinderung eine Berufstätigkeit aufnehmen und für die kein anderer Rehabilitationsträger in Frage kommt (Auszubildende, Arbeitnehmer mit weniger als 15 Jahren beitragspflichtiger Berufstätigkeit) ist die Arbeitsagentur zuständig.
Für schwerbehinderte Freiberufler, Selbständige und Beamte ist das Integrationsamt im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben (Wohnungshilfe) zuständiger Kostenträger.
(§§ 17, 22 SchwbAV)
Die Leistungen werden als Darlehen oder Zuschüsse gewährt. Dabei gibt es bestimmte Höchstgrenzen, und auch das Einkommen der Antragsteller wird berücksichtigt.
Die jeweiligen Bestimmungen des Rentenversicherungsträgers (§ 16 SGB VI) und des Integrationsamtes beziehen sich auf die gemeinsamen Vorschriften des § 49 Abs. 8 Ziffer 6 SGB IX
Das Integrationsamt und der Rentenversicherungsträger gewähren Wohnungshilfe nur im Rahmen der beruflichen Rehabilitation behinderter Menschen (Erlangung und Erhaltung des Arbeitsplatzes).
Die Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherung und des Bundesversorgungsgesetzes sehen entsprechende Leistungen darüber hinaus auch im Rahmen der sozialen Wiedereingliederung vor. Diese Möglichkeit bietet auch das Sozialgesetzbuch XII als letztes Glied in der Kette unserer sozialen Sicherung.